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Das müssen Arbeitnehmer zum Weihnachtsgeld wissen

Bremen (dpa/tmn) - Wer für seine Liebsten zu Weihnachten schöne Geschenke besorgen möchte, freut sich über eine zusätzliche Finanzspritze des Arbeitgebers. In einigen Unternehmen gibt es mit dem Novembergehalt ein Weihnachtsgeld on top - aber eben nicht in allen. Warum eigentlich nicht?

Weil es keinen gesetzlichen Anspruch auf die Zahlung von Weihnachtsgeld gibt, heißt es im Magazin «BAM» der Arbeitnehmerkammer Bremen (Ausgabe 11/12 2021). Ein Anspruch könne sich lediglich aus dem Arbeitsvertrag oder dem Tarifvertrag ergeben.

Ist darin nichts geregelt, kann sich noch ein Anspruch aus der sogenannten betrieblichen Übung ableiten: Wer von seinem Arbeitgeber über mindestens drei Jahre ein Weihnachtsgeld in identischer Höhe erhalten hat, dem steht es demnach auch in den Folgejahren zu. Es sei denn, der Arbeitgeber hat «unter Vorbehalt» bezahlt. Dann ist bei Streitigkeiten im Einzelfall eine rechtliche Beratung sinnvoll, heißt es in dem Magazin.

Und was ist, wenn ich Weihnachtsgeld bekommen habe, kurze Zeit später aber kündige? Kann mein Arbeitgeber das Geld dann zurückfordern? Dafür bräuchte es dann eine ausdrückliche Regelung im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag. Das wäre im Einzelfall zu prüfen. Grundsätzlich dürften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Regelungen aus dem Arbeitsvertrag jedoch nicht unangemessen benachteiligt werden, schreibt «BAM».