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Müssen Arbeitnehmer an Personalgesprächen teilnehmen?

Ordnet der Chef ein Personalgespräch an, dürfen sich Mitarbeiter nicht davor drücken. Foto: Markus Scholz/dpa-tmn
Ordnet der Chef ein Personalgespräch an, dürfen sich Mitarbeiter nicht davor drücken. Foto: Markus Scholz/dpa-tmn

Negatives Feedback, Kritik oder zusätzliche Aufgaben - gerade, wenn es um solche Themen geht, möchten sich Mitarbeiter am liebsten vor Personalgesprächen mit dem Chef drücken. Geht das so einfach?

Berlin (dpa/tmn) - Der Chef schickt eine Einladung für einen Termin zum Mitarbeitergespräch. «Bringt doch sowieso nichts», denken sich manche und würden am liebsten gar nicht hingehen. Sind Arbeitnehmer verpflichtet, an Personalgesprächen teilzunehmen?

«Allgemein kann man sagen, dass der Arbeitgeber während der Arbeitszeit jederzeit ein Personalgespräch anordnen kann, und er ist frei in der Entscheidung, wie er es durchführt», erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.

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Wichtig zu wissen für Arbeitnehmer ist, was eigentlich als Personalgespräch gilt. «Und das ist fast alles», so Bredereck. Wenn ein Arbeitgeber etwa einem Mitarbeiter erklärt, dass seine Leistung abgefallen ist, sei das im Grunde genommen ein Personalgespräch, so der Fachanwalt. Im üblichen betrieblichen Sprachgebrauch werden als Personalgespräche aber eher grundsätzlichere und umfassendere Gespräche zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiter verstanden, die auch vorher angekündigt werden.

Für das Personalgespräch gibt es Regeln

Ordnet der Arbeitgeber Personalgespräche an, macht er Gebrauch von seinem Weisungsrecht: Er kann dem Arbeitnehmer Anweisungen zu allem geben, was dessen Arbeitsleistung betrifft. Bestimmte Regeln gelten daher auch für Personalgespräche. Sie dürfen nicht willkürlich, diskriminierend oder schikanierend angeordnet werden, erklärt Bredereck. Möchte ein Vorgesetzter seinen Angestellten etwa künftig zur Strafe jeden Morgen 30 Minuten in seinem Büro auf den Tag vorbereiten, wäre eine solche Weisung wegen ihres maßregelnden Charakters unwirksam.

Sogenannte Mitarbeiterjahresgespräche stellen Bredereck zufolge einen Sonderfall dar. Wenn es in solchen jährlichen Gesprächen um systematische Evaluationen, Prämien oder Zielvereinbarungen geht, sind die Rahmenbedingungen häufig in Betriebsvereinbarungen geregelt.

«In der Betriebsvereinbarung steht dann zum Beispiel, wie oft die Gespräche stattfinden, bis wann der Arbeitgeber sie ankündigen muss und dass die Themen dem Arbeitnehmer vorab mitgeteilt werden müssen.» Der Arbeitgeber muss sich an diese Vorgaben halten. Er ist deshalb nicht ganz so frei wie bei einem allgemeinen Personalgespräch.