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Lückenlose Überwachung: Arbeitsrechtler kritisieren Amazon

Arbeitsrechtler und Datenschützer sind sich sicher: Viele Maßnahmen von Amazon sind unzulässig. (Bild: ddp)
Arbeitsrechtler und Datenschützer sind sich sicher: Viele Maßnahmen von Amazon sind unzulässig. (Bild: ddp)

Das NDR-Politikmagazin „Panorama 3“ hat im neuen Logistikzentrum von Amazon in Niedersachsen recherchiert und dabei mögliche Verstöße gegen den Datenschutz und das Persönlichkeitsrecht aufgedeckt.

Total modern soll das neue Logistikzentrum von Amazon im niedersächsischen Winsen sein. Dort gibt es Transportroboter und Monitore an den Arbeitsplätzen, die die Arbeitsschritte der Angestellten registrieren und ihnen anzeigen, was genau sie als nächstes zu tun haben. Nach Recherchen des Politikmagazins „Panorama 3“ des NDR dienen diese Technologien vorrangig aber nicht dazu, den Mitarbeitern die Arbeit zu erleichtern, wie Amazon es auf Nachfrage darstellt: „Die dabei erfassten Daten helfen den Mitarbeitern bei der Ausführung ihrer Aufgaben und bei der akkuraten, pünktlichen Zustellung von Kundenbestellungen.” Vielmehr lassen sich die Mitarbeiter dadurch praktisch lückenlos überwachen.

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Denn das System zählt genau mit, wie viele Arbeitsschritte die Mitarbeiter pro Schicht schaffen und ob sie damit im Bereich der Zielvorgaben liegen oder nicht. Sind sie zu langsam, dauert es nicht lange, und sie müssen sich vor einem Vorgesetzten rechtfertigen. “Das ist eine Leistungskontrolle, wenn zum Beispiel die Arbeitsgeschwindigkeit erfasst wird. Eine solche Leistungskontrolle ist in der Regel unzulässig, wenn quasi jeder Handgriff überwacht und ausgewertet wird“, sagt dazu Barbara Thiel. Und genau deshalb hat die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen ein aufsichtsbehördliches Kontrollverfahren angestrebt, in dessen Rahmen Amazon jetzt Stellung nehmen muss.

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Der Arbeitsrechtler Hajo Köhler hat noch mehr an den Bedingungen in dem Werk auszusetzen, in dem 2000 Leute beschäftigt sind. Zum Beispiel die Kameras in Gängen und dem Bereich der Mitarbeiterspinde, die laut Amazon dazu da seien, um Diebstahl vorzubeugen. Köhler hält das für „völlig unverhältnismäßig“ und „absolut unzulässig“.

Der psychische Druck ist bei Amazon-Mitarbeitern enorm

Selbiges treffe auch auf die Kameras zu, die in den Arbeitsplatzbereichen installiert sind und von denen die Mitarbeiter annehmen, dass sie darüber beobachtet werden. Ein Vorwurf, den der Online-Versandhändler gegenüber dem NDR zurückwies. Ob die Kameras an sind oder nicht spielt für den Arbeitsrechtler aber keine Rolle. „Der psychische Anpassungsdruck wird dadurch nicht genommen. Die Arbeitnehmer wissen nicht, ob die Kamera an ist oder nicht. Auch das wäre ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, der unverhältnismäßig ist und damit unzulässig.”

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