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Die Lockerungen aus Verbrauchersicht

Unter Einhaltung der Abstandsregeln darf im Freien Sport gemacht werden.
Unter Einhaltung der Abstandsregeln darf im Freien Sport gemacht werden.

Alles neu macht der Mai. Mussten die Menschen im April noch massive Einschränkungen hinnehmen, gibt es nun zahlreiche Lockerungen. Was gilt für mich als Sportler, Urlauber oder Krankenhauspatient?

Berlin (dpa) - Bislang war im Kampf gegen das Coronavirus vieles verboten, jetzt werden zahlreiche Beschränkungen in Deutschland gelockert oder ganz aufgehoben. Es ist schwierig geworden, den Überblick zu behalten, auch weil nahezu jedes Bundesland einen eigenen Weg einschlägt.

Eine Übersicht - mit ein paar Eigenheiten der Länder.

Was muss ich beachten als Einkaufsbummler?

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Alle Geschäfte dürfen wieder öffnen - egal wie groß sie sind. Einkaufen sollte also so gut wie überall möglich sein - wenn der Mund-Nasen-Schutz sitzt, der ist weiterhin Pflicht. Zudem dürfen nicht unbegrenzt viele Kunden in die Geschäfte, manchmal wird man also etwas warten müssen. Und in jedem Fall Abstand halten.

Was muss ich beachten als Sportler?

Freizeitsport unter freiem Himmel soll wieder möglich sein. Allerdings ebenfalls nur unter Wahrung des Mindestabstandes - Fußballspieler können also individuell trainieren, ein richtiges Zweikampfduell wird es aber weiter erstmal nicht geben. In Nordrhein-Westfalen sollen sogar Fitnessstudios und Trainingsräume von Vereinen am kommenden Montag wieder öffnen - das ist bislang aber eher die Ausnahme. In Hessen sollen sich Sportler zuhause umkleiden, Duschen- und Umkleidekabinen bleiben geschlossen.

Was muss ich beachten als Vater oder Mutter von Kindergarten- oder Schulkindern? 

Vor den Sommerferien soll jeder Schüler und jedes Vorschulkind möglichst noch mindestens einmal in die Schule oder in die Kita gehen. Details legen die Länder selbst fest, in Berlin zum Beispiel sollen alle Schüler möglichst bis Ende Mai wieder Präsenzunterricht bekommen. Für Kitas soll die Notbetreuung spätestens ab dem 11. Mai überall ausgeweitet werden. Von den Bundesländern gibt es auch hier bereits weitergehende Pläne. So will zum Beispiel Baden-Württemberg am 18. Mai die Kitas für bis zu 50 Prozent der Kinder öffnen.

Was muss ich beachten als Krankenhauspatient oder Bewohner einer Pflegeeinrichtung?

Zumindest ein ausgewählter Angehöriger wird bald wieder zu Besuch kommen dürfen. Bayern und Nordrhein-Westfalen etwa wollen Besuche bereits zum Ende der Woche wieder erlauben.

Was muss ich beachten als Restaurantgast?

Je nach Bundesland werden Restaurants früher oder später schrittweise wieder geöffnet. Nordrhein-Westfalen peilt den 11. Mai an, Rheinland-Pfalz den 13., Brandenburg und Berlin den 15. Mai. Gäste werden aber wie in anderen Bereichen mit Auflagen rechnen müssen.

Was muss ich beachten als Urlauber?

Für internationale Reisen gilt bis mindestens zum 15. Juni eine Reisewarnung - ab wann also Mallorca, Kroatien und Zypern wieder zu greifbaren Urlaubszielen werden, ist noch unklar. Urlaub an Deutschlands Küste oder in Bayern ist für Pfingsten und die Zeit danach aber wieder in greifbare Nähe gerückt. Auch hier ist vieles länderspezifisch: Zum Beispiel sollen in Sachsen-Anhalt die Hotels wieder für Menschen aus dem eigenen Bundesland öffnen, Thüringen will Campingplätze mit dem 13. Mai früher als andere öffnen.