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Lockdown für Ungeimpfte, flächendeckend 2G und Böllerverbot an Silvester: Diese neuen Corona-Regeln gelten jetzt bundesweit

Feuerwerk am Brandenburger Tor in Berlin
Feuerwerk am Brandenburger Tor in Berlin

Bund und Länder haben sich am Donnerstag auf eine deutliche Verschärfung der Corona-Regeln in Deutschland geeinigt. Unter anderem wird es für Ungeimpfte nicht nur erhebliche Kontaktbeschränkungen geben. Auch wird es unmöglich, in Kinos, zu Veranstaltungen oder zum Shoppen zu gehen.

Worauf sich Bund und Länder geeinigt haben

Bund-Länder-Krisenstab: Er wird im Bundeskanzleramt eingerichtet, soll frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung erkennen und beheben.

Booster: Bis Weihnachten sollen bis zu 30 Millionen Zweit- und Auffrischimpfungen möglich sein.

Impfpersonal: Ärzte können Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in Altenheimen, mit Impfungen beauftragen. Darüber hinaus sollen Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und Zahnärzte impfen.

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Impfzertifikat: Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert, dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate behalten soll. Bund und Länder wollen sich unter Berücksichtigung der Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in Deutschland Anwendung finden soll. Eine Aussage zu einem bestimmten Ablauf, zuletzt war von sechs Monaten die Rede, ist im Beschluss nicht enthalten.

Kultur- und Freizeit: Der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) soll inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genesene möglich sein. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2G Plus). Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Weihnachten und Karneval: Eigentlich sollte für Weihnachtsmärkte bundesweit der Zugang inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genese möglich sein, bei Karnevalsveranstaltungen sollte zusätzlich ein aktueller Test vorgelegt werden (2G Plus). Mit der Begründung, dass dies in den Ländern bereits weitgehend gelte, wurde die Passage aus dem Beschluss gestrichen.

Einzelhandel: Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel ausgeweitet. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden.

Kontaktbeschränkungen: In allen Ländern dürfen sich Ungeimpfte künftig privat nur noch mit Mitgliedern des eigenen Haushalts und zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt.

Böllerverbot: Bereits im vorigen Jahr hatten sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass der Verkauf von Feuerwerk deutschlandweit verboten wird. Gezündet werden durfte zudem nichts an belebten Straßen und Plätzen. Einige Bundesländer hatten das Böllern komplett verboten. Diese Regel wird es auch dieses Jahr geben.

Schulen: In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.

Impfpflicht: Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den Weg bringen, etwa in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Womöglich ab Februar 2022 soll es eine allgemeine Impfpflicht geben.

Clubs und Diskos: Clubs und Diskos werden überall dort zugemacht, wo die Inzidenz größer ist als 350.

Private Feiern: An privaten Feiern dürfen in Innenräumen nur noch 50 Personen teilnehmen. Draußen sind es 200 Menschen. Generell gilt in beiden Fällen 2G. Diese Vorgaben gelten jedoch nur in Kreisen mit einer Inzidenz über 350.

Sport-Veranstaltungen: Im Beschluss heißt es: "Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden."

Der vollständige Beschluss der MPK hier als Download