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Lobbyregister des Bundestags soll verschärft werden

BERLIN (dpa-AFX) -Das Lobbyregister des Bundestags soll nachgeschärft werden, um die Einflussnahme von Interessenvertretern auf die Gesetzgebung noch deutlicher zu machen. Vorgesehen ist zum Beispiel, dass Kontakte zu Ministerien künftig bis auf die Referentenebene hinab genannt werden müssen. Auch muss künftig konkret angegeben werden, auf welches Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben sich der Lobbykontakt bezieht. Eine entsprechende Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf der Ampel-Fraktionen im Bundestag hat das Kabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen.

Das Lobbyregister wird seit Anfang 2022 auf der Internetseite des Deutschen Bundestags geführt. Es soll sichtbar machen, wer Einfluss auf politische Entscheidungen und die Gesetzgebung nimmt. Professionelle Interessenvertreter müssen sich dort eintragen. Sie müssen Angaben zum Beispiel über ihre Auftraggeber und Themenbereiche sowie zum personellen und finanziellen Aufwand ihrer Lobbytätigkeit bei Bundestag und Bundesregierung machen. Lobbyisten sind verpflichtet, sich an einen vorgegebenen Verhaltenskodex zu halten. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro.

Die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, das noch zu Zeiten der großen Koalition beschlossene Lobbyregister schnell nachzuschärfen - unter anderem mit einem sogenannten exekutiven und legislativen Fußabdruck. Allen neuen Gesetzen soll entnehmbar sein, welche Interessenvertreter darauf Einfluss genommen haben.