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Litauen lockert weitere Corona-Schutzvorschriften

VILNIUS (dpa-AFX) - Litauen hat weitere Lockerungen der strengen Corona-Schutzvorschriften vorgenommen. Auf Beschluss der Regierung des baltischen EU-Landes dürfen von Donnerstag an auch Waren, die nicht zum Lebensmittelsortiment gehören, auf Märkten unter freiem Himmel verkauft werden. Auch Freizeitaktivitäten im Freien und individuelles Sporttraining in Innenräumen sind wieder erlaubt, teilte die Staatskanzlei in Vilnius am Mittwoch mit.

Alle Einrichtungen müssen dabei sicherstellen, dass für jede Person eine Fläche von 10 Quadratmetern zur Verfügung steht. Auch darf gemäß den Vorgaben immer nur eine Person zugleich bedient werden. Weiter müssen Hygienevorschriften eingehalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umgesetzt werden.

Gelockert wurde zudem die Mundschutzpflicht im öffentlichen Raum: Außerhalb von Wohngebieten kann von Donnerstag an auf das Bedecken von Mund und Nase verzichtet werde, wenn sich im Umkreis von 20 Metern keine anderen Personen befinden.

Das Ausreiseverbot für litauische Bürger wird zum Montag aufgehoben. Der weitgehende Einreisestopp für Ausländer gilt aber zunächst weiter. Zum 10. Mai können wieder Flugverbindungen zu von der Regierung genehmigten Zielen aufgenommen werden. Bis dahin bleibt der Luftraum geschlossen.

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Verkehrsminister Jaroslav Narkevic hatte zuvor am Dienstag Lettland, Deutschland und Polen als mögliche erste Ziele genannt. Demnach habe die Lufthansa <DE0008232125> "halboffiziell" ihre Bereitschaft signalisiert, die Flüge in das baltische EU-Land wieder aufzunehmen. Litauen hatte Anfang April den Flug- und Fährverkehr eingestellt.

Litauen hat bisher 1375 bestätigte Coronavirus-Infektionen und 45 Todesfälle verzeichnet. Die Regierung in Vilnius hat den Notstand ausgerufen und das gesamte Land bis 11. Mai unter eine bereits zweimal verlängerte Quarantäne gestellt. Mitte April wurden die Schutzvorschriften für wirtschaftliche Tätigkeiten erstmals gelockert, später kamen Erleichterungen für Kultur-, Freizeit- und Sporteinrichtungen hinzu.