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Linke kritisiert unzureichenden Schutz vor Energiepreiserhöhungen

BERLIN (dpa-AFX) -Die Linke hat den geplanten Schutz vor überzogenen Tariferhöhungen bei der Gas- und Strompreisbremse als unzureichend kritisiert und fordert strengere Kontrollen. "Jeden neuen Tarif für 2023 muss der Bund bei Strom und Gas genehmigen", sagte Fraktionschef Dietmar Bartsch dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Sonntag). Es dürfe nicht sein, dass die Preisbremsen zu einer Einladung zum Abkassieren für die Versorger und ein Fass ohne Boden für die Steuerzahler würden. Nötig seien Kontrollen mit "Klauen und Zähnen", die die Preise nach unten korrigierten, forderte Bartsch.

Auch die Union forderte strikte Kontrollen gegen missbräuchliche Strom- und Gaspreiserhöhungen. Der stellvertretende CDU-Vorsitzende Andreas Jung sagte dem "Tagesspiegel": "Es darf nicht sein, dass sich schwarze Schafe unter den Energieversorgern auf Kosten der Allgemeinheit eine goldene Nase verdienen." Für die Gas- und Strompreisbremse würden Milliardensummen veranschlagt. Sie sollten Bürgern und Betrieben durch die Krise helfen, "nicht aber Bilanzen von Versorgern aufbessern". Wo Preiserhöhungen keine entsprechend gestiegenen Kosten gegenüberstünden, sei das ein Missbrauch.

Die Bundesregierung will einem "Missbrauch" der Preisbremsen durch überzogene Tarifanhebungen von Versorgern einen Riegel vorschieben. Dazu sollen Preiserhöhungen bis Ende 2023 unterbunden werden, die sich nicht durch steigende Beschaffungskosten rechtfertigen lassen. Nicht jede Erhöhung sei automatisch illegal, sondern Anhebungen, die "missbräuchlich und ungerechtfertigt" sind, erläuterte das Wirtschaftsministerium mit Blick auf entsprechende Gesetzentwürfe.

Die von der Ampel-Koalition geplanten Preisbremsen sollen stark gestiegene Kosten für Haushalte und Unternehmen abfedern. Dafür soll eine Grundverbrauchsmenge an Gas und Strom staatlich subventioniert werden, darüber hinaus gelten aber weiterhin aktuelle, hohe Marktpreise. Die Bremsen sollen ab März 2023 greifen, vorgesehen ist aber eine rückwirkende Entlastung für Januar und Februar.