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Lindner: Scholz soll steuerlichem Verlustrücktrag zustimmen

BERLIN (dpa-AFX) - FDP-Chef Christian Lindner hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) aufgefordert, seinen Widerstand gegen eine Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags für unter der Corona-Pandemie leidende Betriebe aufzugeben. "Die deutsche Wirtschaft braucht nun dringend die Möglichkeit, die Verluste der Jahre 2020 oder 2021 zu verrechnen mit der Vergangenheit", sagte Lindner der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

"Die Bundesregierung sollte, wenn sie gut beraten ist, noch im Januar gesetzlich regeln, dass die Fiskaljahre 2020/2021 verrechnet werden können mindestens gegen die Jahre 2019, 2018." Er würde inzwischen sogar das Jahr 2017 dazu nehmen, weil mit einer Normalisierung auch im kommenden Jahr nicht zu rechnen sei.

"Vergangene Verluste in der Zukunft zu nutzen, das geht immer. Aber jetzt geht es darum, die Verluste der Gegenwart in die Vergangenheit zurückzutragen", sagte Lindner. Das habe für die Steuereinnahmen des Staates nur einen zeitlichen Effekt, aber keinen Aufkommenseffekt. "Wenn man wirklich etwas tun will für die ganze Breite von Soloselbstständigen bis hin zu Industrieunternehmen, dann wäre es dieser Verlustrücktrag", betonte der FDP-Vorsitzende.

Wirtschaftsverbände fordern seit längerem eine Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags. Unternehmen sollen so mehr als bisher möglich krisenbedingte Verluste mit Gewinnen aus den Vorjahren steuerlich verrechnen können. So soll ihre Liquidität in der Krise gestärkt werden. In der schwarz-roten Koalition ist eine Ausweitung aber umstritten.

Die Möglichkeiten der steuerlichen Verlustverrechnung wurden mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz von Ende Juni erweitert. Der steuerliche Verlustrücktrag wurde für die Jahre 2020 und 2021 auf fünf Millionen beziehungsweise zehn Millionen Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben. Zudem wurde ein Mechanismus eingeführt, um den Verlustrücktrag für 2020 unmittelbar finanzwirksam schon mit der Steuererklärung 2019 nutzbar zu machen.