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Lindner zu Öffentlich-Rechtlichen: Teure Sportrechte entbehrlich

BERLIN (dpa-AFX) -Bundesfinanzminister Christian Lindner sieht beim Sportprogramm der Öffentlich-Rechtlichen Einsparpotenziale. "Teure Rechte für Sportgroßereignisse halte ich für entbehrlich", sagte der FDP-Chef der "Süddeutschen Zeitung" auf die Frage, worauf die Sender verzichten sollten.

Medienpolitik ist in Deutschland Ländersache. Die Bundesländer legen in Staatsverträgen den groben Rahmen für den Auftrag wie zum Beispiel Bildung, Information und Unterhaltung sowie die Struktur der Sender fest. Die Medienhäuser entscheiden zugleich eigenständig über ihre Programminhalte - mit Blick auf die verfassungsrechtlich geschützte Rundfunkfreiheit.

Lindner gehört zu den Politikern, die sich derzeit häufiger zu Forderungen nach mehr Reformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk äußern. Anlass der Debatten sind auch die Krisen in ARD-Häusern. So gibt es etwa Filz-Vorwürfe beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) gegen die fristlos entlassene Intendantin Patricia Schlesinger, die diese zurückwies. In der Kritik steht auch ein Bonus-System für Führungskräfte beim RBB und eine kräftige Gehaltserhöhung für Schlesinger.

Lindner ging in dem Interview erneut auf die Gehaltsstruktur an den Spitzen von ARD, ZDF und Deutschlandradio ein. Kürzlich hatte er bereits gesagt, kein Intendant sollte mehr verdienen als der Bundeskanzler. Die Höhe der Intendantengehälter ist seit Jahren immer wieder Debattenthema. Ein Intendantengehalt legt das jeweilige Kontrollgremium Verwaltungsrat in den Sendern fest.

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Lindner sagte im Interview: "Die Öffentlich-Rechtlichen brauchen, weil sie gebührenfinanziert sind und insofern nicht in einem wirtschaftlichen Wettbewerb stehen mit den privaten Anbietern, einen objektiven Maßstab. Nach dem Vorbild der Balkenende-Norm in den Niederlanden könnten das die Bezüge höchster Staatsämter sein, wie in unserem Fall Bundeskanzler oder Ministerpräsident."

In den Niederlanden sind die Spitzengehälter im öffentlichen Dienst und bei subventionierten Unternehmen gesetzlich begrenzt, das gilt auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Als Richtlinie gilt, dass Führungskräfte, aber etwa auch Starmoderatoren nicht mehr verdienen dürfen als der Ministerpräsident. In diesem Jahr liegt die Norm bei 216 000 Euro im Jahr. Im Volksmund wird diese Regelung die Balkenende-Norm genannt, nach dem früheren Ministerpräsidenten Jan-Peter Balkenende, unter dessen Leitung sie eingeführt worden war.