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Lieferkettengesetz wird doch nicht am Donnerstag verabschiedet

BERLIN (dpa-AFX) - Das sogenannte Lieferkettengesetz wird nun doch nicht an diesem Donnerstag im Bundestag verabschiedet. In der Anhörung zu dem Gesetzentwurf seien noch Fragen der Unternehmenshaftung aufgeworfen worden, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt am Dienstag in Berlin. "Die werden jetzt noch inhaltlich bewertet und diskutiert." Deshalb sei das Gesetz in dieser Woche nicht im Plenum. Er gehe aber davon aus, dass es noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werde.

Das Gesetz soll für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards bei Zulieferern sorgen. Es sieht vor, dass Firmen mit mindestens 3000 Beschäftigten von 2023 an ihre gesamte Lieferkette im Blick haben müssen, aber abgestuft verantwortlich sein werden. Ab dem Jahr 2024 kommen alle Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten dazu. Wird einer Firma ein Missstand in der Lieferkette bekannt, soll sie verpflichtet werden, für Abhilfe zu sorgen.

Zudem sollen Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften die Möglichkeit bekommen, Betroffene vor deutschen Gerichten zu vertreten, wenn es Verstöße gegen Standards in Lieferketten gibt und der Betroffene zustimmt. Bisher konnten Geschädigte selbst klagen, was aber in der Praxis an den Lebensumständen scheiterte.