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Kann ein Lieferketten-Gesetz die Menschenwürde wahren?

Die Ausbeutung von Werksarbeitern und die Menschenrechtsverletzungen der chinesischen Regierung in Hongkong werfen ein Schlaglicht auf unsere Lieferketten. Was kann ein deutsches Gesetz da wirklich ausrichten?

Seit Jahren diskutiert die Bundesrepublik darüber, wie deutsche Unternehmen zur Durchsetzung von Menschenrechten im Ausland beitragen können. Hintergrund ist die Beobachtung, dass in vielen Lieferketten weder Menschrechte oder soziale Sicherung noch Umweltschutz ausreichend gewährleistet sind. Grundsätzlich besteht weitgehend Einigkeit über die Richtigkeit des Anliegens. Das bestreiten die Vertreter der verfassten Wirtschaft genauso wenig wie Vertreter der Zivilgesellschaft oder der Ministerialbürokratie.

Folgerichtig hat sich die Bundesregierung bereits 2016 mit der verfassten Wirtschaft auf einen „Nationalen Aktionsplan Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ (NAP) geeinigt. Dieser NAP enthält eine Reihe von Kernelelementen zur Sicherung der Menschenrechte. Diese sind: eine Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte, Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte, Maßnahmen zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen und Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen, Berichterstattung und ein Beschwerdemechanismus.

Der NAP sieht auch vor, dass bis 2020 die Hälfte aller deutschen im Ausland tätigen Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von mindestens 500 (das sind etwa 7200 Unternehmen) diese Kernelemente verwirklicht haben soll. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, wird die Bundesregierung ein Gesetz erlassen. Die dazu notwendige Prüfung durch einen umfangreichen Fragebogen wurde jüngst abgeschlossen. Am Dienstag hat die Bundesregierung das Ergebnis der Umfrage unter den betreffenden Unternehmen zu ihren Maßnahmen hinsichtlich nachhaltiger Lieferketten veröffentlicht. Nur etwa 20 Prozent der in dieser Runde befragten 2250 Unternehmen haben auf die Fragen geantwortet, so dass wohl von den federführenden Ministerien, dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und dem Arbeitsministerium demnächst ein erneuter Entwurf für ein Gesetz zu nachhaltigen Lieferketten vorgelegt werden wird.

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Denn die zwei Ministerien waren – nicht zuletzt unter dem Druck und maßgeblich beraten von einigen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) – bereits vorfristig im Frühjahr 2019 vorgeprescht. Ein Gesetzentwurf lag vor, der allerdings wieder zurückgezogen wurde, da er erstens unabgestimmt mit anderen Ressorts und zweitens auch sehr unglücklich, weil sehr fordernd, formuliert war. Die Investitionstätigkeit deutscher Unternehmen in Entwicklungsländern wäre sehr wahrscheinlich zum Erliegen gekommen, hätte sich dieser Entwurf durchgesetzt.

Dennoch bleibt der Druck von entwicklungspolitisch aktiven NGOs hoch. Diese halten den Einwand, zu strenge Auflagen sorgten für Investitionszurückhaltung und behinderten damit die Durchsetzung der Menschenrechte, für irrelevant. Insofern fühlen sich viele NGOs und die beiden federführenden Ministerien durch die jetzt veröffentlichten Ergebnisse bestätigt. Selbst die angemerkten technischen Probleme eines fehlerhaften E-Mail-Versands an die Unternehmen in der ersten Runde und die in der zweiten Runde durch die Coronakrise bedingten Schwierigkeiten, die Fragen umfassend und sorgfältig zu bearbeiten, wurden ignoriert. Das führt zur Frage, ob es im Kern wirklich um Menschenrechte geht.

Zusätzlich hat die Diskussion durch die jüngsten krassen Menschenrechtsverletzungen der chinesischen Regierung in Hongkong eine neue Dimension erhalten, die die Befürworter einer gesetzlichen Regelung allerdings noch nicht wahrgenommen zu haben scheinen; oder sie empfinden Menschenrechtsverletzungen eines sozialistischen Regimes als verzeihlich. Fest steht aber: Wenn deutsche Unternehmen in allen Ländern auf die Einhaltung der Menschenrechte in der Lieferkette, aber außerhalb ihrer unmittelbaren Verantwortung, zu dringen haben, werden sie in China vermutlich einen schweren Stand haben. Nach gegenwärtig bekannter Rechtslage könnte eine Beschwerde durch eine Vertreterin einer deutschen Niederlassung in China wegen Menschenrechtsverletzungen dort deren Verhaftung nach sich ziehen. Kommt es nicht zur Beschwerde, wird es vermutlich hierzulande zur Klage kommen. Das heißt, in Zukunft wäre jedes Verhalten deutscher Unternehmer oder Manager in China unter Umständen illegal. Ob das den Menschenrechten in China zum Durchbruch verhilft, kann bezweifelt werden.

Auch die beiden für das Lieferkettengesetz federführenden Ministerien haben sich bisher nicht zu den Vorgängen in China geäußert. Vielleicht ist dort das Problem noch gar nicht durchdacht worden. Das Bundeswirtschaftsministerium hingegen sieht die ganze Angelegenheit offenbar nüchterner und mit Augenmaß. Wirtschaftsminister Altmaier hat am vergangenen Wochenende in einem Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ die Bemerkung gemacht, er sei „... nicht der Oberlehrer der Welt.“ Das war wohltuend realistisch. Natürlich wird ein Gesetz, das Unternehmen in Deutschland dazu verpflichtet, interne Maßnahmen zur Wahrung der Menschenrechte in Drittländern auch für Teile der Lieferkette, für die sie keine Verantwortung haben (zum Beispiel die Umweltfreundlichkeit der Transportdienstleistungen oder Arbeitsbedingungen bei Zulieferern von Zulieferern), zu ergreifen, Menschrechten nicht zur Durchsetzung verhelfen. Es sorgt nur für neue hohe bürokratische Kosten oder dafür, dass sich die Unternehmen aus manchen Entwicklungsländern zurückziehen. Beides ist angesichts der gegenwärtigen Krisenlage weder für deutsche Unternehmen noch für Menschen in Entwicklungsländern hilfreich.

Möglicherweise ist es viel zielführender, wenn ich die Regierung klar positioniert und die Menschenrechtsverletzungen in China und anderswo klar und deutlich anspricht. Das geschieht idealerweise im Verbund mit der Europäischen Union und mit den sogenannten Five Eyes, also Großbritannien, den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien und Neuseeland, die bereits klar Stellung bezogen haben. Immerhin hat sich die EU in dieser Woche recht deutlich zur chinesischen Politik gegenüber Hongkong geäußert. Den Unternehmen diese diplomatische Aufgabe aufzubürden, ist nicht zielführend. Das war es auch vor der Einführung des Sicherheitsgesetzes in Hongkong nicht. Sie – und die fehlende Sensibilität der Befürworter des Lieferkettengesetzes – haben dies aber noch einmal deutlich gemacht.

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