Lidl kassiert Abmahnung für Werbung
Lidl ist von der Wettbewerbszentrale abgemahnt worden. Der Grund: irreführende und unlautere Werbung. Dabei wird vor allem die Wortwahl des Discounters kritisiert.
Dass Discounter mit niedrigen Preisen werben, ist nichts Neues. Und das dürfen sie auch. Doch mit einem Wort, das Lidl in einem seiner Prospekte benutzt, hat die Wettbewerbszentrale ein Problem. Wie die Lebensmittel Zeitung berichtet, hat Lidl deshalb eine Abmahnung kassiert.
Doch noch mal auf Anfang: Weil Lidl eine Tiefkühlpizza von Ristorante mit einem "unschlagbaren" Preis beworben hatte, mischte sich die Wettbewerbszentrale ein. Diese Formulierung sei irreführend und somit unlauter. Denn diesen Preis hält die Wettbewerbszentrale keineswegs für unschlagbar.
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Bei dem Produkt handelt es sich um eine "Dr. Oetker Ristorante Pizza / Bistro Flammkuchen Elsässer Art", die statt 1,95 Euro mit der App aktuell 1,85 Euro kostet. Mit der Bezeichnung "unschlagbar" vermittle man laut Wettbewerbszentrale Kunden den Eindruck, dass Produkt sei anderswo teurer.
TK-Pizza woanders günstiger
Dass das nicht stimmt, belegte die Wettbewerbszentrale ebenfalls. Denn das Produkt würde man in anderen Läden tatsächlich günstiger bekommen. Als Beispiele nennt die Wettbewerbszentrale "Aktiv Irma" und "Marktkauf", wo die Tiefkühlpizza für lediglich 1,79 Euro zu haben ist.
"Diese Alleinstellungswerbung ist daher unzutreffend und nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb irreführend", zitiert die Lebensmittelzeitung Tudor Vlah, Referent der Wettbewerbszentrale. Lidl habe die Möglichkeit bis zum 7. Dezember eine Unterlassungserklärung abzugeben. Dann müsse der Discounter nicht mit einer Klage rechnen.
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