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Von der Leyen zu polnischem Urteil: Werden 'alle Befugnisse nutzen'

BRÜSSEL (dpa-AFX) - EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will mit allen verfügbaren Mitteln auf das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts zum Status von EU-Recht reagieren. "Ich bin zutiefst besorgt über das gestrige Urteil des polnischen Verfassungsgerichtshofs", teilte die deutsche Politikerin am Freitag in einer Stellungnahme mit. Sie habe die Dienste der Brüsseler Behörde angewiesen, das Urteil gründlich und zügig zu analysieren. Auf dieser Grundlage werde man über nächste Schritte entscheiden.

Von der Leyen betonte, dass den EU-Verträgen zufolge alle Urteile des Europäischen Gerichtshofs für die Behörden und Gerichte der Mitgliedstaaten bindend seien. "EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht, einschließlich verfassungsrechtlicher Bestimmungen." Dazu hätten sich alle EU-Staaten als Mitglied der EU verpflichtet. "Wir werden alle Befugnisse nutzen, die wir unter den Verträgen haben, um dies sicherzustellen." Welche Schritte die Brüsseler Behörde nun einleiten könnte, ließen sowohl von der Leyen als auch ein Sprecher am Freitag offen. Denkbar wäre zum Beispiel die Einleitung eines sogenannten Vertragsverletzungsverfahrens, das mit einer weiteren Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und am Ende mit Finanzsanktionen enden könnte.

Das polnische Verfassungsgericht hatte am Donnerstagabend geurteilt, dass Teile des EU-Rechts nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar seien. Diese Grundsatzentscheidung stellt einen Eckpfeiler der europäischen Rechtsgemeinschaft in Frage.