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Von der Leyen: EU-Rechtsstaatsmechanismus erst nach EuGH-Urteil

BRÜSSEL (dpa-AFX) - EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will den sogenannten Rechtsstaatsmechanismus nicht vor einem noch ausstehenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs anwenden - und geht damit auf Konfrontationskurs zum Europaparlament. Man wolle den Richterspruch abwarten und mögliche Konsequenzen berücksichtigen, sagte sie am Freitag nach einem Treffen der Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten. Es sei jedoch möglich, Briefe zu schreiben, um Informationen einzuholen.

Der EU-Rechtsstaatsmechanismus ist seit Anfang des Jahres in Kraft. Er sieht vor, dass EU-Ländern Mittel aus dem gemeinsamen Haushalt gekürzt werden können, wenn wegen Rechtsstaatsverstößen ein Missbrauch von Geldern droht.

Eine Einigung der Staats- und Regierungschefs sieht allerdings vor, dass der Mechanismus erst dann aktiviert werden soll, wenn der EuGH über die Klage von Ungarn und Polen gegen die neue Regelung entschieden hat. Mit diesem Zugeständnis wurden die Regierungen in Budapest und Warschau im vergangenen Jahr dazu gebracht, ihre Blockade von wichtigen EU-Haushaltsentscheidungen aufzugeben. Vor allem die Regierungen in Ungarn und Polen befürchten, dass das neue Verfahren vor allem gegen sie eingesetzt werden soll.

Das Europaparlament ist allerdings der Meinung, dass die Kommission nicht an den Deal gebunden ist. Der Rechtsausschuss hatte sich deswegen jüngst dafür ausgesprochen, vor dem EuGH gegen die EU-Kommission zu klagen, weil sie die neue Regelung bislang nicht angewendet hat.

Kritiker werfen sowohl der ungarischen als auch der polnischen Regierung vor, die Justiz entgegen den EU-Standards zu beeinflussen. Sie sehen deswegen auch eine Gefahr für den EU-Haushalt, weil in der Regel nationale Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für die Aufklärung eines möglichen Missbrauchs von EU-Geldern zuständig sind.