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Von der Leyen: Corona-Hilfen für Polen nur wenn Justiz unabhängig ist

STRASSBURG (dpa-AFX) - Im Streit um den Rechtsstaat in Polen will EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen milliardenschwere Corona-Hilfen solange blockieren, bis das Land bestimmte Justizreformen zurückgenommen hat. Die Unabhängigkeit der Justiz müsse wiederhergestellt werden, sagte von der Leyen am Dienstag bei einer Debatte mit dem polnischen Ministerpräsidenten Mateusz Morawiecki im Europaparlament in Straßburg. "Dazu zählt der Abbau der Disziplinarkammer, der Abbau des Disziplinarregimes, die Wiedereinsetzung der unrechtmäßig entlassenen Richterinnen und Richter. Das ist die Grundvoraussetzung." Morawiecki habe dies angekündigt, sagte von der Leyen, und forderte: "Tun Sie es."

Polen hatte seinen Corona-Aufbauplan im Mai eingereicht. Um Geld aus der sogenannten sogenannte Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) der EU zu erhalten, müssen EU-Staaten einen Plan mit Investitions- und Reformvorhaben vorlegen, der eigentlich innerhalb von zwei Monaten von der Kommission beurteilt wird. Die Genehmigung des Plans von Polen wurde allerdings verschoben. Nach derzeitigen Berechnungen soll das Land insgesamt 23,9 Milliarden Euro an Zuschüssen und zusätzlich auch noch Kredite erhalten.

In der Auseinandersetzung mit Polen gab von der Leyen sich nach mehr als vierstündiger Debatte im Parlament entschlossen. "Wir werden die Rechtsstaatlichkeit und die Verträge der Europäischen Union verteidigen, mit allen Mitteln." Die EU-Kommission werde jedoch klare Prozessschritte einhalten. "Ja, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit sind langsamer als die Autokratien, weil sie alle anhören, bevor ein Urteil gefällt wird oder eine Lösung gefunden wird. Aber genau das unterscheidet uns ja von den Autokraten und den Diktatoren dieser Welt."

Mit Blick auf das jüngste Urteil des polnischen Verfassungsgerichts sagte die CDU-Politikerin: "Es ist ein einmaliger Vorgang, dass ein Verfassungsgericht eines Mitgliedstaats Artikel des europäischen Vertrages in Frage stellt. Das trifft mitten ins Mark der Rechtsstaatlichkeit. Das hat es so noch nicht gegeben." Das Verfassungsgericht lege die "Axt an die europäischen Verträge".