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Die leeren Versprechen der Internet-Anbieter

700.000 Internetanschlüsse hat die Bundesnetzagentur analysiert. Das Ergebnis: Jeder dritte Nutzer surft nur halb so schnell wie vertraglich vereinbart. Die Internet-Anbieter geraten in Erklärungsnot.

Schnelles Internet bleibt einer Studie zufolge häufig ein leeres Versprechen. Wie die Bonner Bundesnetzagentur am Mittwoch nach einer Auswertung von bundesweit rund 700.000 Messungen mitteilte, hatten fast drei von zehn Nutzern (28,4 Prozent) eine relativ langsame Verbindung – ihre Datenübertragung war nicht mal halb so schnell wie die vertraglich vereinbarte Höchstgeschwindigkeit. „Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg erreichen Kunden nach wie vor oft nicht die maximale Geschwindigkeit, die ihnen die Anbieter in Aussicht gestellt haben“, sagte Behördenchef Jochen Homann.

Ausgewertet wurden Messungen von Nutzern von Festanschlüssen, die zwischen Oktober 2016 und September 2017 über die Seite „www.breitbandmessung.de“ einen Geschwindigkeitstest durchgeführt hatten. Ihre Daten – rund 440.000 Messungen – flossen anonymisiert in die Studie ein.

Im Vergleich zu der 2017 publizierten Untersuchung bleibt die Situation in etwa gleich – damals hatten 29,2 Prozent der Surfer Anlass zur Klage über Schneckentempo im Netz. „Obwohl die Ergebnisse bei einzelnen Bandbreiten und zwischen den Anbietern unterschiedlich ausfallen, zeigen sie insgesamt weiterhin Handlungsbedarf bei den Breitbandanbietern“, sagte Homann.

Im Mobilfunk ist die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit noch größer. Nur 18,6 Prozent der Nutzer kamen auf mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten Höchstgeschwindigkeit. Gegenüber dem Vorjahreswert von 27,6 Prozent war das deutlich schlechter. Nur 1,6 Prozent der Nutzer bekamen laut jüngster Studie die vereinbarte Höchstgeschwindigkeit oder sogar eine noch schnellere Verbindung.

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Eine unmittelbare Konsequenz aus der Studie entsteht nicht für die Anbieter – es gibt keine Sanktionen oder dergleichen. Die Bundesnetzagentur setzt mit dem Bericht vielmehr auf Transparenz, um die Anbieter unter Druck zu setzen und die Situation zu verbessern.

Deutschland hinkt beim Breitbandausbau im internationalen Vergleich seit Langem hinterher – Funklöcher oder Schneckentempo-Festanschlüsse sind nicht nur für Privatleute ein Ärgernis, sondern sind auch für Firmen ein gravierendes Problem im internationalen Wettbewerb.

Für die Unternehmen ist das ein unangenehmes Thema. Sie betonen lieber, dass doch schon alles besser geworden sei. So erklärt ein Sprecher der Deutschen Telekom, das Unternehmen habe bereits mehr als vier Millionen Anschlüsse deutlich schneller gemacht. Der Konzern teile den Kunden zudem bei der Buchung eines Anschlusses mit, welche Geschwindigkeit er konkret erreichen könne.

In einer Reaktion auf die Untersuchung wies der Branchenverband Bitkom darauf hin, dass Anbieter Übertragungs-Höchstgeschwindigkeiten nicht immer zusichern könnten, etwa aus technischen Gründen. Dies stehe auch in Produktinformationsblättern, in denen Angaben zu den normalweise zur Verfügung stehenden Bandbreiten gemacht würden. „Entscheidend ist, dass Kunden wissen, was Sie vertraglich mit ihrem Internetanbieter vereinbaren“, sagte der Telekommunikation-Bereichsleiter der Bitkom, Nick Kriegeskotte. Für schnelles Internet sei der weitere Breitbandausbau entscheidend - hierfür seien auch mehr Fördermitteln für den ländlichen Raum nötig.

Weil die Telekom jedoch nicht für jede individuelle Geschwindigkeit einen eigenen Tarif bereitstellen könne, müsste sie mit der Formulierung „bis zu“ Bandbreiten bündeln. Es gebe Kunden, die das verärgert, erklärt der Telekom-Sprecher weiter. Aber der Konzern gewährleiste Transparenz über die Leistung, die sie bekommen können. Die Beschwerdezahlen würden sich sehr in Grenzen halten.

1 & 1 betont, jeder Kunde habe grundsätzlich die Möglichkeit, seinen Internetanschluss einen Monat lang zu testen. Wenn das Unternehmen feststellt, dass die gewünschte Geschwindigkeit nicht erreicht werden kann, würden die Kunden angerufen, und es werde eine Alternative vorgeschlagen, erklärte das Unternehmen. „Wir unterstützen ausdrücklich die gemeinsamen Bestrebungen der Branchenteilnehmer und der Bundesnetzagentur für Verbraucherschutz und Produkttransparenz“, sagt ein Sprecher. 1 & 1 habe als erstes Unternehmen die automatisierte Produktübertragung an das Messwerkzeug der Bundesnetzagentur (www.breitbandmessung.de) umgesetzt und werde dieses auch den Kunden empfehlen.

Doch auch wenn die Unternehmen sich gut aufgestellt sehen: Verbraucherschützer zeichnen ein anderes Bild. „Verbraucher beschweren sich regelmäßig bei uns“, erklärt etwa Peter Lassek, Referent für Verbraucherrecht und -politik bei der Verbraucherzentrale Hessen. Gleiches berichten auch andere Verbraucherzentralen. Verlässliche Zahlen kann Lassek zwar nicht nennen, da Beratungen im Bereich Telekommunikation nicht gesondert unter dem Stichwort „Breitbandverfügbarkeit“ oder „Internetgeschwindigkeit“ erfasst werden. Allerdings hätten sich in der Beratungspraxis immer wieder teils erhebliche Abweichungen zwischen Werbeversprechen und tatsächlicher Qualität der erbrachten Leistung gezeigt, berichtet er.

Nur: Etwas gegen gebrochene Geschwindigkeitsversprechen tun können die Kunden meist nicht. Lassek erklärt, es gebe im Telekommunikationsgesetz kein geregeltes Kündigungsrecht bei einer Abweichung von vereinbarter und tatsächlich erreichter Datenübertragungsrate.

Allerdings könnten die Messungen der Datenübertragungsraten und die dokumentierten Ergebnisse die Ausgangslage für Verbraucher verbessern. „So ist jedenfalls feststellbar, ob die Qualität des Anschlusses von den berechtigten Erwartungen des Verbrauchers abweicht“, sagt Lassek. Denn wenn der Anbieter mit dem Verbraucher eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit beziehungsweise einen -korridor vereinbart habe, müsse diese Leistung vertragskonform erbracht werden.