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Laxer Umgang mit Feuerwerk kann Freiheitsstrafe bedeuten

Feuerwerk gehört für viele zu Silvester dazu. Wer Raketen aber absichtlich in eine Personengruppe feuert, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.
Feuerwerk gehört für viele zu Silvester dazu. Wer Raketen aber absichtlich in eine Personengruppe feuert, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Keine Frage: Feuerwerkskörper sind gefährlich. Wer damit leichtfertig oder gar grob fahrlässig umgeht, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

München (dpa/tmn) - Wer Feuerwerkskörper gegen andere richtet, macht sich strafbar. Auch wenn sich niemand verletzt, begeht man das «Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion» und «versuchte Körperverletzung». Das hat das Amtsgericht München (Az.: 813 Ls 111 Js 115054/20) entschieden, berichtet das Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins. In diesem Fall hatte das eine Freiheitsstrafe zur Folge, die aber zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Der Fall: Der Angeklagte warf kurz nach Neujahr 2020 in einen Hinterhof, in dem sich insgesamt bis zu 70 Personen aufhielten, Knallerbsen in Richtung einer Personengruppe aus drei Familien, davon fünf Kinder. Eine Mutter forderte ihn auf, damit aufzuhören und verwies auf die anwesenden Kinder. Nun brach der Angeklagte den Holzleitstab einer Feuerwerksrakete ab, legte sie auf den Boden und zündete sie. Die Rakete flog durch die Personengruppe hindurch und explodierte in circa fünf Metern Entfernung. Verletzt wurde niemand.

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Dies wiederholte er. Anschließend nahm der Angeklagte eine dritte Rakete schräg in die Hand und zielte abermals in Richtung der Personengruppe. Beim nachfolgenden Streit beleidigte der Angeklagte zwei der Mütter. Der Angeklagte erklärte, vorher erhebliche Mengen Whiskey getrunken zu haben, war aber geständig.

Das Urteil: Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Freiheitsstrafe wurde gegen die Zahlung von 1500 Euro an eine gemeinnützige Straffälligenhilfe zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte habe bewusst die Raketen auf die Menschen abgeschossen, begründete die Richterin ihre Entscheidung.

Auch habe er die Explosion der Raketen nicht kontrollieren können. Er musste daher damit rechnen, dass er die Personen erheblich gefährde. Zudem habe er nicht nur einmal eine Rakete in die Menge geschossen, sondern dreimal. Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht sein Geständnis. Dieses hatte eine umfangreiche Beweisaufnahme entbehrlich gemacht und zahlreichen Zeugen und Nachbarn die Aussage erspart.