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Lauterbach: Freitestung nach verkürzter Corona-Isolation sinnvoll

BERLIN (dpa-AFX) - Bei der geplanten Verkürzung der Isolation für Corona-Infizierte hält Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach es für sinnvoll, dass Betroffene sich am Ende freitesten. "Ich persönlich glaube, dass am Ende von fünf Tagen - das ist ja eine sehr kurze Zeit - zumindest eine Selbsttestung dringend empfohlen sein müsste", sagte der SPD-Politiker am Freitag im ARD-"Morgenmagazin". "Weil wir wissen, dass viele nach dem fünften Tag noch positiv sind, und die würden dann ja doch noch andere anstecken." Daher sei eine Freitestung auch für diejenigen, die keine Symptome mehr haben, sinnvoll - "zumindest als dringende Empfehlung".

Die vorgeschriebene Isolation für Corona-Infizierte soll auf fünf Tage verkürzt werden, wie das Gesundheitsministerium von Sachsen-Anhalt am Donnerstagabend mitgeteilt hatte. In einer Videoschalte der Ressortchefs von Bund und Ländern habe das Bundesgesundheitsministerium angekündigt, dass die Empfehlung des Robert Koch-Instituts (RKI) hinsichtlich der Isolations- und Quarantänedauer Anfang kommender Woche angepasst werden solle. "Im Wesentlichen geht es dabei um eine Verkürzung der Isolationsdauer für nachweislich positiv Getestete auf fünf Tage." Sachsen-Anhalt hat derzeit den Vorsitz der Gesundheitsministerkonferenz.

Die Länder wollen ihre Isolations- und Quarantäneregelungen entsprechend überarbeiten. Die Gesundheitsminister begründen den Schritt mit einer zunehmenden Immunität in der Bevölkerung und durch mildere Krankheitsverläufe mit der Omikron-Variante. Eine Quarantäne für Kontaktpersonen von Infizierten soll wohl nur noch dringend empfohlen werden, wie es am Donnerstagabend nach den Beratungen der Ressortchefs hieß. Mehrere Länder gehen bei der Verkürzung der Isolationszeit bereits voran.

Bisher dauern Isolation und Quarantäne in der Regel zehn Tage und können mit einem negativen Test frühestens nach sieben Tagen vorzeitig beendet werden. Bundesminister Lauterbach hatte ein zunächst vorgesehenes Ende der Isolationspflicht zurückgenommen.