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Laschet: Kanzlerkandidat braucht Bundestagsmandat

BERLIN (dpa-AFX) - Der künftige Kanzlerkandidat der Union muss nach Ansicht von CDU-Chef Armin Laschet auch für den Bundestag kandidieren. "Ein Regierungschef sollte auch Mitglied des Parlaments sein", sagte der nordrhein-westfälische Ministerpräsident der "Welt am Sonntag". Für ihn persönlich stehe diese Frage aber erst nach der endgültigen Festlegung des Kanzlerkandidaten an.

Er bekräftigte frühere Aussagen, nach denen er mit CSU-Chef Markus Söder die Kandidatur zwischen Ostern und Pfingsten klären will und dass die Ergebnisse der Landtagswahlen kommenden Sonntag in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz darauf keinen Einfluss haben sollen.

Inhaltlich sprach sich Laschet dafür aus, ein seit langem diskutiertes Digitalministerium zu schaffen, mit einer Querschnittszuständigkeit über verschiedene Ressorts hinweg. "Das wird dann zwangsläufig ein sehr mächtiges Ministerium sein", sagte er. Darüber hinaus müssten Verwaltungsabläufe und Genehmigungsverfahren verkürzt werden.

"Wir brauchen ein ganz großes Reformwerk, eine echte Föderalismusreform. Das wollen wir nach der Pandemie in der nächsten Wahlperiode anpacken", sagte Laschet. Mit Blick auf mögliche Lockerungen der Corona-Maßnahmen riet er, den Datenschutz zu lockern. "Wenn wir die Einschränkung von vielen anderen Grundrechten abmildern könnten, dann muss in der Abwägung auch der Datenschutz zurückstehen."