Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 1 Stunde 58 Minute
  • Nikkei 225

    38.374,30
    -858,50 (-2,19%)
     
  • Dow Jones 30

    37.735,11
    -248,13 (-0,65%)
     
  • Bitcoin EUR

    58.888,66
    -2.303,12 (-3,76%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.885,02
    -290,08 (-1,79%)
     
  • S&P 500

    5.061,82
    -61,59 (-1,20%)
     

Zu langsames Internet? Position der Verbraucher wird gestärkt

BONN (dpa-AFX) - Im Streit mit ihrem Internetanbieter haben Kunden bald bessere Karten. Am 1. Dezember tritt ein Gesetz in Kraft, das ein Minderungsrecht enthält: Ist das Internet deutlich langsamer als vertraglich zugesichert, kann der Verbraucher weniger Geld bezahlen. Dafür muss er die Desktop-App Breitbandmessung der Bundesnetzagentur runterladen und über ein LAN-Kabel Messungen vornehmen.

Wer sich auf das neue Minderungsrecht berufen will, muss sich aber noch etwas gedulden. Denn: Im Moment bereitet die Regulierungsbehörde die Festlegung von Vorgaben für die App vor - also wie oft man wann messen muss, damit das Messprotokoll vollständig ist und die Leistungsmängel belegt sind.

"Wir werden Mitte Dezember die Regelungen für das Festnetz veröffentlichen, wie die Messungen erfolgen müssen, und ein Messtool bereitstellen, um das Minderungsrecht nachzuweisen", sagte ein Sprecher der Bundesnetzagentur in Bonn. Die App gibt es schon jetzt, für das neue Minderungsrecht muss sie aber noch überarbeitet und die neuen Vorgaben müssen noch formal veröffentlicht werden.