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Landgericht Frankfurt will Urteil im Cum-Ex-Skandal fällen

FRANKFURT (dpa-AFX) -Das Landgericht Frankfurt will an diesem Montag ein Urteil im Cum-Ex-Skandal gegen vier frühere Beschäftigte der insolventen Maple Bank fällen. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte ihnen schwere Steuerhinterziehung mittels der illegalen Aktiendeals vorgeworfen und mehrjährige Haftstrafen für drei der Männer gefordert, darunter der ehemalige Deutschlandchef der Maple Bank. Für den vierten Angeklagten, den früheren Leiter der Handelsabteilung, wurden zwei Jahre auf Bewährung gefordert. Er hatte ein umfangreiches Geständnis abgelegt und beim Ermittlungsverfahren geholfen. Das Urteil wird gegen Mittag erwartet.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte den Männern vorgeworfen, "gemeinschaftlich Handelsstrukturen aufgebaut" zu haben, die "Cum-Ex"-Geschäfte ermöglichten. Die Maple Bank habe mit den Aktiendeals einen Steuerschaden von mehr als 388 Millionen Euro verursacht. Das deutsche Institut mit kanadischen Wurzeln war 2016 von der Finanzaufsicht Bafin geschlossen worden, weil der Fiskus entgangene Steuern zurückforderte und der Maple Bank wegen einer Rückstellung zu "Cum-Ex"-Geschäften die Überschuldung drohte.

Bei "Cum-Ex"-Geschäften nutzten Banken und andere Finanzakteure eine Gesetzeslücke, um den Staat zu betrügen. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem deutschen Staat entstand laut Schätzungen ein Steuerschaden von mindestens zehn Milliarden Euro. Erst 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. Der Bundesgerichtshof entschied im Sommer 2021, dass "Cum-Ex"-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.