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Landgericht Bonn lässt Anklage gegen Steueranwalt Hanno Berger zu

In der Cum-Ex-Affäre steht das nächste Verfahren bevor. Allerdings ist offen, ob der angeklagte Hanno Berger vor Gericht überhaupt erscheinen wird.

Für Hanno Berger wird es immer enger. Wie das Handelsblatt erfuhr, hat das Landgericht Bonn heute eine Anklage gegen den hessischen Steueranwalt zugelassen. Die Ermittlungen laufen seit Jahren, Berger hatte sich gleich zu ihrem Beginn ins Schweizer Exil begeben.

Die Staatsanwaltschaft Köln wirft Berger die Beteiligung an diversen Steuerstraftaten im Rahmen sogenannter Cum-Ex-Geschäfte vor. Die Beteiligten ließen sich dabei Steuern erstatten, die sie gar nicht abgeführt hatten. Die Cum-Ex-Affäre gilt als größtes Steuervergehen in der deutschen Wirtschaftsgeschichte.

In Bergers Fall vor dem Landgericht Bonn lautet der Vorwurf, der Anwalt habe die Hamburger Privatbank M.M. Warburg in mehreren Fällen schwerer Steuerhinterziehung beraten. Der Schaden aus diesen Taten wird auf etwa 280 Millionen Euro beziffert.

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Berger gilt als Schlüsselfigur in der Cum-Ex-Affäre. Er selbst bezeichnete die Deals stets als juristisch einwandfrei. Die Ermittlungen gegen sich nannte Berger einen Justizskandal. Berger wurde jahrelang von dem schleswig-holsteinischen FDP-Politiker und Anwalt Wolfgang Kubicki vertreten. Dieses Mandat ist inzwischen beendet. Auch der langjährige Verteidiger Gerson Trüg ist nicht mehr für Berger tätig.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt nannte Berger den „Spiritus Rector“ zahlreicher Cum-Ex-Geschäfte. Auch sie hat ihn angeklagt, weil er bei ähnlichen Deals für einen Berliner Immobilieninvestor tätig war. Die Eröffnung des Hauptverfahrens in dieser Sache plant das Landgericht Wiesbaden nach Corona-bedingten Verschiebungen für den 25. März 2021.

Kommt der Angeklagte?

Sowohl in Wiesbaden als auch in Bonn ist allerdings fraglich, ob Berger überhaupt vor Gericht erscheint. In beiden Fällen hat die Justiz internationale Haftbefehle erwirkt. Die Fahndungsmaßnahmen zur Ergreifung werden vom Bundeskriminalamt koordiniert. Ob die Schweizer Behörden einer Auslieferung zustimmen, ist offen. Grundsätzlich wiegen in der Schweiz Steuerdelikte weniger schwer, und potenzielle Steuerhinterzieher müssen nicht fürchten, ausgeliefert zu werden.

Berger hatte während der laufenden Ermittlungen zwar wiederholt erklärt, er werde sich den Cum-Ex-Prozessen in Deutschland stellen, kurz vor der Anklage aber Argumente aufgeführt, warum er doch nicht kommen könne. So machte der Jurist geltend, aus gesundheitlichen Gründen verhandlungsunfähig zu sein. Zugleich weigerte er sich, in Deutschland eine amtsärztliche Untersuchung vornehmen zu lassen. Dem Handelsblatt sagte Berger, er wolle nur nach Deutschland kommen, wenn der Haftbefehl gegen ihn aufgehoben würde.

In Bonn wurde sein Fall der 12. Großen Strafkammer zugewiesen. Diese Kammer wird vom Vorsitzenden Richter Roland Zickler geführt, der mit Cum-Ex-Fällen sehr vertraut ist. Bereits im Frühjahr 2020 verurteilte die Kammer zwei britische Händler wegen Mittäterschaft und Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu Bewährungsstrafen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In diesem Prozess nannte Zickler das Vorhaben, sich eine Steuer doppelt erstatten zu lassen, „denklogisch unmöglich“. Diejenigen, die es trotzdem versuchten, beteiligten sich an „organisierter Kriminalität“. Zu den Kronzeugen in diesem ersten Cum-Ex-Prozess gehörte einer der engsten Mitarbeiter von Hanno Berger.