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Auf dem Land ist der Strom teurer

Gleicher Stromanbieter, aber unterschiedliche Preise? Das ist möglich. Vor allem auf dem Land ist Strom besonders teuer. Ein Wechsel zu einem neuen Anbieter lohnt sich dort besonders. Was Verbraucher tun können.

Für Millionen deutscher Haushalte ist es ein alljährliches Ärgernis: die Endabrechnung des lokalen Energieversorgers. Zwischen 2006 und 2016 ist der Strompreis, den ein Privathaushalt im Durchschnitt zahlen muss, nach Daten des Bundeswirtschaftsministeriums um 57 Prozent gestiegen. Konkret: Vor elf Jahren musste ein Vier-Personen-Haushalt für die Stromrechnung im Schnitt knapp 760 Euro berappen. 2016 waren es schon fast 1200 Euro.

Dabei sind die Kosten für die Stromherstellung seit 2009 fast unverändert – sie machen mittlerweile nur noch ein Viertel des Gesamtpreises aus. Der Rest entfällt auf Netzentgelte, Steuern, Abgaben und die EEG-Umlage, mit der Stromkunden an den Kosten für die Energiewende beteiligt werden. Diese Posten treiben den Strompreis seit Jahren nach oben.

Nun zeigt eine aktuelle Studie des Vergleichsportals Verivox: Diese Lasten werden in der Bevölkerung bei Weitem nicht gleich verteilt. In vielen ländlichen Gebieten müssen Verbraucher für Strom deutlich mehr zahlen als in der Stadt – selbst wenn sie Kunden beim gleichen Anbieter sind. Besonders groß sind die Preisunterschiede in Mecklenburg-Vorpommern: Ein Haushalt mit 4000 Kilowattstunden Stromverbrauch pro Jahr zahlt auf dem Land im Schnitt 177 Euro jährlich mehr als Stromkunden in der Stadt.

Auch in Brandenburg und im Saarland ist das Stadt-Land-Gefälle besonders ausgeprägt. Hier müssen Haushalte auf dem Land durchschnittlich 65 Euro jährlich mehr bezahlen. In Niedersachsen und Schleswig-Holstein macht sich ein Wohnsitz im Grünen dagegen kaum auf der Stromrechnung bemerkbar. In Hessen ist der Strom in der Stadt mit einem Plus von 46 Euro sogar deutlich teurer.

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Ein Grund für dieses Stadt-Land-Gefälle seien unterschiedliche Netzentgelte, sagt Mathias Köster-Niechziol, Energieexperte bei Verivox. Diese werden von den Stromnetzbetreibern erhoben und machen rund ein Viertel des Strompreises aus. Da auf dem Land, besonders in den neuen Bundesländern, die Einwohnerdichte gering ist, verteilen sich die Netzkosten auf weniger Einwohner, sagt Köster-Niechziol. Auch für die Energiewende werden Verbraucher in vielen ländlichen Region überproportional stark zur Kasse gebeten: „Windräder oder Solaranlagen werden besonders oft in ländlichen Gebieten gebaut. Die Netzkosten werden von den Verbrauchern des örtlichen Verteilnetzes getragen“, sagt Köster-Niechziol.


Wegziehen? Was Verbraucher tun können

Die Höhe der Netzentgelte hängen nicht vom Stromanbieter ab, sondern vom lokalen Netzbetreiber. Anders als den Stromlieferanten können sich Verbraucher den lokalen Netzbetreiber nicht aussuchen. „Das sind natürliche Monopole“, sagt Martin Brandis, Energiespar-Berater der Verbraucherzentralen. „Daher können die Netzentgelte sehr unterschiedlich sein“.

Dennoch: Niemand muss in die Stadt ziehen, weil ihm die Stromrechnung zu hoch ist. Verbraucherschützer Brandis sagt: Vor allem für Menschen, die noch beim Grundversorger den Standard-Tarif zahlen, könne sich ein Anbieter-Wechsel lohnen. Bei 4000 Kilowattstunden, dem Durchschnitts-Verbrauch eines Vier-Personen-Haushalts im Jahr, seien Einsparungen von mehreren hundert Euro realistisch. Damit hätten Verbraucher ihre Mehrausgaben für Strom auf dem Land mehr als wettgemacht. Selbst wer in einem langjährigen Vertrag gebunden ist, kann einfach wechseln: „Erhöht der Stromanbieter die Preise, hat der Kunde in der Regel ein Sonderkündigungsrecht“, sagt Brandis. Welcher Tarif für Sie passt, können sie etwa mithilfe dieses Tools herausfinden.

Auch wenn der Anbieterwechsel so simpel ist wie nie: Die deutschen Verbraucher bleiben bei diesem Thema lethargisch. „Manche wissen gar nicht, dass man den Stromanbieter wechseln kann. Andere sind schlicht zu faul“, sagt Christine Wallraf von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Manche seien auch besorgt, ohne Strom dazustehen, wenn ein Anbieterwechsel nicht reibungslos funktioniert. „Aber das kann nicht passieren“, sagt Wallraf. Die Grundversorger sind gesetzlich verpflichtet, im Notfall einzuspringen. Die Verbraucherschützerin versichert: „Niemand muss fürchten, auch nur eine Minute keinen Strom zu haben.“

Mittlerweile steigen sogar Banken ins Vermittler-Geschäft ein: Die Hypovereinsbank (HVB) bieten ihren Kunden auf Wunsch an, die Abbuchungen für Strom und Gas auf dem Girokonto zu analysieren und nach billigeren Angeboten zu suchen. Dafür kooperiert die Bank mit dem FinTech Moneymap.

Auch den Wechsel zum günstigeren Anbieter übernimmt Moneymap – „kostenlos und ganz ohne Papierkram“, wie die HVB auf ihrer Webseite verspricht. Der Hauptunterschied zum klassischen Vergleichsportal sei, dass der Kunde nicht aktiv auf einer Internetseite suchen müsse, sagt ein HVB-Sprecher. Der Kunde muss der Konto-Analyse aktiv zustimmen. Wer aus Datenschutzgründen auf das Angebot verzichten will, könne es einfach ignorieren, versichert der Sprecher. Wenn die Hausbank auf das Einsparpotenzial hinweist und den Wechsel gleich mitübernimmt, reißt das vielleicht ein paar Stromkunden mehr aus ihrer Wechsel-Lethargie.

KONTEXT

Der Weg zum neuen Stromanbieter

Einfacher Wechsel

Wechseln ist einfach und ohne Risiko möglich. Verbraucher brauchen sich nur einen neuen Stromanbieter zu suchen und mit diesem einen Vertrag abzuschließen. Alles Weitere erledigt der neue Versorger. Wechselkosten gibt es. Auch geht der Wechsel in der Regel zügig: In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist nur zwei Wochen.Quelle: Verbraucherzentrale Energieberatung

Laufzeit und Kündigungsfrist

Experten empfehlen, keine zu lange Laufzeit zu vereinbaren, also nicht länger als ein Jahr. Auch die Kündigungsfrist sollte nicht mehr als einen Monat betragen. Achten Sie auf das Kleingedruckte.

Vorauszahlungen oder Strompakete

Die Verbraucherschützer raten, Vorauszahlungen und Strompakete, also den Einkauf einer vorab vereinbarten Strommenge, zu vermeiden.

Einzugsermächtigung

Eine Einzugsermächtigung für die monatlichen Abschlagszahlungen wird standardmäßig gefordert. Falls Sie das nicht wünschen, erkundigen Sie sich vorab nach anderen Zahlungsweisen.

Kündigung des alten Vertrags

Verbraucher müssen hier nicht aktiv werden. Sie bevollmächtigen den neuen Stromanbieter den alten Liefervertrag zu kündigen. Der neue Anbieter kümmert sich um alles Weitere.

Risiken

Technische Arbeiten oder gar ein neuer Zähler sind nicht erforderlich. Es entstehen keine Wechselgebühren. Auch wenn sich der neue Anbieter einmal vom Markt zurückzieht oder in Konkurs fällt oder der neue Vertrag gekündigt wird: Die Lichter gehen nicht aus. Der Haushaltskunde wird in der Ersatzversorgung unverzüglich zu dem Grundpreis vom örtlichen Anbieter versorgt. Und es sind keine Strafentgelte zu befürchten.

Preisanstieg

Die Ökostrom-Umlage (auch EEG-Umlage genannt) steigt 2017 von 6,35 Cent auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde. Prognosen gehen davon aus, dass sie sich noch mindestens die nächsten drei Jahre in Folge erhöhen wird. Stark gestiegen sind zum Jahreswechsel 2017 auch die Netzentgelte in vielen Regionen in Deutschland. Haben Sie einmal genug von ihrem neuen Anbieter oder steigen bei diesem die Preise stärker als bei anderen, können Sie unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist einen neuen Anbieter suchen oder zurück zu ihrem alten Stromversorger wechseln.

Kündigungsfristen

In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist nur zwei Wochen. Haben Sie aber bei Ihrem Grundversorger ein anderes Stromprodukt gewählt oder sind bereits zu einem anderen Stromanbieter gewechselt, gelten die vereinbarten Kündigungsfristen aus diesem sogenannten Sondervertrag, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind. Sonderverträge gewähren bei Preiserhöhungen oftmals ein Sonderkündigungsrecht.Quelle: Verbraucherzentrale Energieberatung