Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 44 Minuten
  • Nikkei 225

    37.089,15
    -990,55 (-2,60%)
     
  • Dow Jones 30

    37.775,38
    +22,07 (+0,06%)
     
  • Bitcoin EUR

    58.247,50
    +674,23 (+1,17%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.283,13
    -29,49 (-2,25%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.601,50
    -81,87 (-0,52%)
     
  • S&P 500

    5.011,12
    -11,09 (-0,22%)
     

Lambrechts Sohn im Regierungshubschrauber: Juristen des Verteidigungsministeriums äußern Zweifel an Rechtmäßigkeit

Ministerin Christine Lambrecht (SPD) im Bundestag auf der Regierungsbank
Ministerin Christine Lambrecht (SPD) im Bundestag auf der Regierungsbank

Es ist ein Satz, an dem sich Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) messen lassen muss: Als Juristin, Ministerin und Bürgerin sei es ihr wichtig, dass alle ihre Entscheidungen auch rein rechtlich "völlig korrekt" seien, sagte sie vor ein paar Tagen zu der Kritik am Hubschrauber-Mitflug ihres Sohnes in Richtung Sylt. Beim Flug in der Regierungsmaschine etwa sei das der Fall.

Doch inzwischen dürften auch Lambrecht Zweifel aufkommen, dass das mit dem Flug alles sauber war. Denn nach Informationen von Business Insider aus Ministeriumskreisen wurde der Fall im Nachhinein von der Rechtsabteilung unter Chef-Jurist Jan Stöß geprüft – und in einem Vermerk als kritisch bewertet.

Vorschriftenlage offenbar nicht so eindeutig

Die Argumentation: Lambrecht hätte entsprechend der Vorschriften entweder als Verteidigungsministerin oder als Inhaberin der Befehls- und Kommandogewalt (IBUK) über die Bundeswehr eine Maschine der Flugbereitschaft buchen können. Als Ministerin wäre sie aber in der Prioritätenliste relativ weit unten gewesen. Vorteil hierbei aber: Sie hätte laut der "Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft BMVg zur Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs" einen Begleiter mitnehmen können – wie ihren Sohn. Genau so argumentierte Lambrechts Ministerium auch bisher.

Das Problem daran: Lambrecht soll die Maschine nach Informationen von Business Insider aber als IBUK geordert haben. Damit würde sie weit oben auf der Prioritätenliste landen – hätte aber eigentlich laut Bundeswehr-Vorschriften keine privaten Begleiter mitnehmen können. Allenfalls unter Berufung auf Vorschriften zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf hätte man Kinder mitnehmen können. Doch zum einen – so wohl die Auffassung von Ministeriums-Juristen – ist das bei Lambrechts Sohn, der bereits erwachsen ist, schwierig zu argumentieren. Zum anderen sei auch unklar, ob die Regeln wirklich für die Ministerin hätten gelten können. Ähnlich berichtete zuletzt auch die "Welt".

WERBUNG

Trotzdem behauptet Lambrecht bis jetzt, es sei rechtlich alles korrekt gewesen. Doch intern formuliert das Haus inzwischen in vertraulichen Unterlagen juristische Bewertungen des Falls deutlich vorsichtiger als bisher.

Autos fuhren leer in Richtung Sylt

Business Insider hatte vor zwei Wochen exklusiv berichtet, dass Lambrechts 21-jähriger Sohn Alexander sie am 13. April im Regierungshubschrauber auf dem Weg zu einem Truppenbesuch begleitet hatte, von wo aus beide unmittelbar in einen Kurzurlaub auf Sylt gefahren sind. Der Sohn hatte ein Foto von sich im Hubschrauber auf seinem zu dem Zeitpunkt öffentlichen Instagram-Account gepostet und verbrachte die Zeit während des Truppenbesuchs in einem Hotel.

Das Ministerium betonte, dass alles rechtlich sauber abgelaufen sei, und erklärte, Lambrecht habe entsprechend der geltenden Vorschriften 261 Euro für den Flug erstattet. Politisch geriet Lambrecht jedoch massiv unter Druck. Auch in der eigenen Partei wurde ihr politische Instinktlosigkeit vorgeworfen.

Eine parlamentarische Anfrage des CDU/CSU-Verteidigungsexperten Florian Hahn zeigt, dass die Kosten für den Aufwand des Truppenbesuchs deutlich höher sind als die gezahlten 261 Euro. Denn während Lambrecht und ihr Sohn geflogen waren, fuhren zwei Fahrzeuge inklusive Personenschützer von Berlin aus leer die 470 Kilometer nach Ladelund, wo der Hubschrauber gelandet war. Die Kosten dafür sind unklar. Mit den Fahrzeugen fuhr Lambrecht dann in den Urlaub.

Begründet wird der Flug damit, dass am 13. April Lambrecht bis 12 Uhr an der Kabinettssitzung teilgenommen habe und der Truppenbesuch von 14 bis 16:30 Uhr angesetzt war. Das Ministerium schreibt in seiner Antwort: "Kein anderes dienstliches Transportmittel oder öffentliches Verkehrsmittel hätte dies al­ternativ sicherstellen können." Da die Kabinettsitzungen freilich immer mittwochs bis in die Mittagszeit gehen, hätte auch Lambrecht und ihrem Team bewusst sein können.