Werbung
Deutsche Märkte schließen in 8 Stunden 5 Minuten
  • DAX

    18.038,68
    -50,02 (-0,28%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.985,44
    -4,44 (-0,09%)
     
  • Dow Jones 30

    38.460,92
    -42,77 (-0,11%)
     
  • Gold

    2.332,50
    -5,90 (-0,25%)
     
  • EUR/USD

    1,0718
    +0,0017 (+0,16%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.996,10
    -2.417,30 (-3,87%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.389,99
    +7,41 (+0,54%)
     
  • Öl (Brent)

    82,93
    +0,12 (+0,14%)
     
  • MDAX

    26.206,68
    -139,39 (-0,53%)
     
  • TecDAX

    3.283,05
    -16,55 (-0,50%)
     
  • SDAX

    14.166,47
    -41,16 (-0,29%)
     
  • Nikkei 225

    37.628,48
    -831,60 (-2,16%)
     
  • FTSE 100

    8.090,08
    +49,70 (+0,62%)
     
  • CAC 40

    8.090,79
    -1,07 (-0,01%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.712,75
    +16,11 (+0,10%)
     

Lambrecht will härtere Auflagen für Kaffeefahrten

BERLIN (dpa-AFX) - Bei Kaffeefahrten sollen nach dem Willen von Justizministerin Christine Lambrecht keine Nahrungsergänzungsmittel und Medizinprodukte mehr verkauft werden dürfen. Medizinprodukte müssen gesetzlich vorgeschriebene Anforderungen erfüllen, um in Europa zugelassen zu werden. Dazu gehören zum Beispiel Implantate, Spritzen, Brillen, Verbände oder Kondome. Darüber hinaus will Lambrecht auch einen besseren rechtlichen Schutz für Teilnehmerinnen und Teilnehmer erreichen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung der Gewerbeordnung legte ihr Ministerium am Mittwoch vor.

"Ich finde es unerträglich, wenn Menschen, die sich auf einen geselligen Ausflug freuen, auf sogenannten Kaffeefahrten schamlos übers Ohr gehauen werden", sagte die SPD-Politikerin. "Ganz besonders perfide sind Fahrten, bei denen ältere Menschen zum Kauf gedrängt werden, um wieder nach Hause zu kommen." Deshalb sollten die Pflichten der Betreiber für Anzeigen an die Behörden und Informationspflichten gegenüber Verbrauchern sowie der Bußgeldrahmen deutlich von bisher 1000 auf 10 000 Euro erhöht werden.

Das Justizministerium will auch klarer festschreiben, wann Influencer oder Blogger Inhalte als Werbung kennzeichnen müssen. Dies soll nur dann nötig sein, wenn ein Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung im Spiel sind. Darüber hinaus sollen die Ansprüche von Verbrauchern auf Schadenersatz bei irreführender Werbung ausgeweitet werden.