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Lambrecht: „Altmaier muss dafür sorgen, dass die Hilfen zügig ankommen“

Die Bundesjustizministerin ärgert sich über die schleppende Auszahlung der Hilfsgelder für die Wirtschaft. Trotz der Coronakrise plädiert sie dafür, die Bundestagswahl nicht zu verschieben.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) macht Peter Altmaier (CDU) indirekt für die schleppende Auszahlung der staatlichen Corona-Hilfen verantwortlich.

„Jetzt muss der zuständige Bundeswirtschaftsminister Altmaier dafür sorgen, dass die Hilfen auch zügig bei den Unternehmen ankommen, die dringend darauf warten“, sagte Lambrecht dem Handelsblatt. „Diese Gelder müssen jetzt endlich fließen, sonst sind diese Firmen nicht mehr zahlungsfähig.“

Die CDU sieht die Schuld aber bei Olaf Scholz (SPD): „Das ist kein Meisterwerk des Bundesfinanzministers, sagte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet dem Handelsblatt. „Wer mit großen Worten eine Bazooka und einen Wumms ankündigt, darf nicht an Ladehemmung scheitern.“ Lamprecht widerspricht, Scholz habe dafür gesorgt, dass die notwendigen Mittel zur Verfügung stünden.

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Die SPD-Ministerin rief die Union zugleich auf, eine längere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für von der Corona-Pandemie betroffene Betriebe nicht zu blockieren. „Hier ringen Unternehmen wegen der ausstehenden Hilfen unverschuldet mit der Zahlungsunfähigkeit“, sagte Lambrecht.

„Davor kann der Koalitionspartner die Augen nicht verschließen.“ Es seien noch nicht einmal die Novemberhilfen vollständig ausgezahlt worden. „Deswegen halte ich eine Aussetzung auch im Februar für erforderlich.“ Auf Betreiben der Koalition war erst im Dezember die Insolvenzantragspflicht bis Ende Januar für überschuldete oder zahlungsunfähige Unternehmen ausgesetzt worden, bei denen die Auszahlung der seit November vorgesehenen Staatshilfen noch aussteht.

„Es geht doch längst nicht mehr um das, was im Dezember richtig war“, betonte Lambrecht. Damals sei man nicht davon ausgegangen, dass der Lockdown verlängert werde. „Jetzt haben wir die Verlängerung mit den entsprechenden Umsatzausfällen.“

Andererseits hält Lambrecht nach dem Auslaufen der staatlichen Stützungsmaßnahmen Firmenpleiten für unvermeidlich. „Das wird sicherlich bei dem ein oder anderen Unternehmen der Fall sein“, sagte sie. Es gebe jetzt allerdings ein modernes Sanierungsrecht. „Hier haben die Unternehmen nun schon vor einer Pleite die Möglichkeit, eine flexible Lösung für ein Fortbestehen zu finden.“

Lesen Sie hier das komplette Interview mit Christine Lambrecht:

Frau Ministerin, zum Ende des Monats laufen die Corona-Ausnahmen für Unternehmen im Insolvenzrecht aus. Rechnen Sie dann mit einer Welle von Firmenpleiten?
Viele Unternehmen warten auf staatliche Hilfen, die bislang noch nicht ausgezahlt wurden. Diese Gelder müssen jetzt endlich fließen, sonst sind diese Firmen nicht mehr zahlungsfähig. Wegen der Verzögerungen setze ich mich dafür ein, dass die Insolvenzantragspflicht für die Unternehmen im Wartestand weiter ausgesetzt bleibt. Ich beteilige mich aber nicht an Kaffeesatzleserei, wer sonst alles pleitegehen könnte.

Wie lange sollte denn diese Aussetzung noch andauern?
Wir haben uns in der Koalition Ende 2020 darauf verständigt, dass die Insolvenzantragspflicht im Januar 2021 für jene Unternehmen ausgesetzt wird, die auf staatliche Hilfen warten. Damals sind wir allerdings nicht davon ausgegangen, dass der Lockdown verlängert wird. Jetzt haben wir die Verlängerung mit den entsprechenden Umsatzausfällen – und es sind noch nicht einmal die Novemberhilfen vollständig ausgezahlt. Deswegen halte ich eine Aussetzung auch im Februar für erforderlich.

Nicht alle Insolvenzen abwenden

Der Koalitionspartner macht da nicht mit, verkündet er bislang.
Wir sind im Gespräch mit dem Koalitionspartner. Es geht doch längst nicht mehr um das, was im Dezember richtig war. Die aktuelle Situation ist ausschlaggebend. Hier ringen Unternehmen wegen der ausstehenden Hilfen unverschuldet mit der Zahlungsunfähigkeit. Davor kann der Koalitionspartner die Augen nicht verschließen.

Es besteht Zeitdruck.
Ja, hoher Zeitdruck besteht. Ich hoffe, dass wir sehr zügig zu einer Einigung kommen.

Wir hangeln uns doch gerade von Lockdown zu Lockdown. Wäre es dann nicht sinnvoll, gleich Lösungen bis beispielsweise April auf den Weg zu bringen?
Einschneidende Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte kann man nicht auf Vorrat beschließen. Vielmehr müssen wir die aktuelle Situation immer genau beobachten, bewerten und danach handeln. Wir sind in einer Phase, in der sich die Situation hoffentlich bald verbessert. Auch wenn es Anfangsschwierigkeiten gab, kommen wir nun schneller beim Impfen voran. Das lässt hoffen, bald wieder eine gewisse Normalität zu erreichen.

Es muss Sie doch ärgern, dass Finanzminister Scholz und Wirtschaftsminister Altmaier die Auszahlung der Hilfen nicht in den Griff bekommen.
Olaf Scholz hat dafür gesorgt, dass die notwendigen Mittel zur Verfügung stehen. Jetzt muss der zuständige Bundeswirtschaftsminister Altmaier dafür sorgen, dass die Hilfen auch zügig bei den Unternehmen ankommen, die dringend darauf warten. Es bringt aber nichts, hier ein Schwarzer-Peter-Spiel zu betreiben. Wir alle haben ein Interesse daran, dass die Hilfen, die zugesagt wurden, auch fließen. In keinem Fall darf es durch die Verzögerung zu Nachteilen für Unternehmen kommen.

Besteht die Gefahr, dass immer mehr „Zombieunternehmen“ entstehen, weil Insolvenzen verschleppt und Firmen künstlich am Leben gehalten werden?
Es geht nicht darum, alle Insolvenzen abzuwenden, die anstehen. Ausnahmen gelten nur für jene, die auf Wirtschaftshilfen vertraut haben und mit der Zahlung auch wieder lebensfähig wären.

Spätere Insolvenzgefahr nicht ausgeschlossen

Welches Szenario erwarten Sie bei den Unternehmensinsolvenzen, sobald die staatlichen Stützungsmaßnahmen auslaufen? Geht dann bei vielen das Licht aus?
Das wird sicherlich bei dem ein oder anderen Unternehmen der Fall sein. Vor der Coronakrise gab es ja auch Insolvenzen. Wir haben allerdings gerade ein modernes Sanierungsrecht geschaffen. Hier haben die Unternehmen nun schon vor einer Pleite die Möglichkeit, eine flexible Lösung für ein Fortbestehen zu finden.

Für kleine und mittlere Unternehmen gilt das neue Sanierungsrecht als viel zu komplex. Ohne Beraterstab steigt da kein Firmenlenker durch. Welche Möglichkeiten haben kleine Firmen, um sich neu aufzustellen?
Die pauschale Kritik an dem neuen Sanierungsrecht kann ich nicht nachvollziehen. Der Beratungsbedarf bei kleinen Unternehmen hat doch einen anderen Umfang als bei großen, bei denen die Zusammenhänge deutlich komplexer sind. Es gibt auch das Moderationsverfahren. Hier ordnet ein Gericht einen Sanierungsmoderator an, der das Unternehmen dabei unterstützt, die wirtschaftlichen oder finanziellen Schwierigkeiten zu überwinden. Die Kosten dafür werden vom Gericht festgelegt und sind damit auch sehr überschaubar. Das kann gut von kleinen und mittleren Unternehmen genutzt werden.

Ist das nicht paradox: Erst gibt der Staat Hilfsgelder und kreiert dann ein neues Sanierungsrecht, mit dem die Unternehmen die Geldschulden wieder loswerden können?
Niemand kann ausschließen, dass Unternehmen, denen wir heute Hilfen gewähren, später dennoch in Insolvenzgefahr geraten. Davon unabhängig bleibt es richtig, die rechtlichen Instrumentarien für die Bewältigung von Insolvenzgefahren auszubauen. Hier geht es grundsätzlich darum, dass nicht jedes Unternehmen, das in Schieflage gerät, in die Insolvenz gehen muss, die mit hohen Kosten und Ansehensverlust verbunden ist. Es ist übrigens ja auch nicht so, dass diese Instrumentarien es den Unternehmen erlauben würden, mit einem Knopfdruck ihre Schulden loszuwerden.

Viele Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie sind mit erheblichen Eingriffen in die Freiheitsrechte verbunden. Fürchten Sie bei anhaltenden Beschränkungen, dass die Stimmung in der Bevölkerung kippen könnte – insbesondere mit Blick auf die anstehenden Wahlen?
Ich hätte mir nie vorstellen können, dass ich mal als Justizministerin so weitreichende Einschränkungen der Grundrechte würde mittragen müssen. Ich sage aber ganz bewusst: Es war die richtige Entscheidung, weil es um den Schutz von Leben und Gesundheit der Bürger geht. Wir müssen aber fortlaufend unsere Entscheidungen begründen und transparent darlegen, welche Abwägungen wir getroffen haben. Dann können wir auch in solchen Zeiten die Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern erhalten.

Querdenker-Bewegung nicht unterschätzen

Ist so was wie die „Querdenker“-Bewegung, die massiv Front gegen die Einschränkung von Grundrechten macht, eine Gefahr für die Demokratie? Markus Söder fürchtet schon, dass sich aus dem Umfeld der AfD heraus eine Art „Corona-RAF“ bilden könnte.
Wir sollten diese Leute nicht wichtiger machen, als sie sind. Gleichzeitig dürfen wir diese Bewegung mit ihrer Nähe zu Rechtsextremen und Verschwörungsgläubigen aber auch nicht unterschätzen. Wir haben in den USA gesehen, wie Lügen, Hass und Hetze Menschen zur Gewalt aufstacheln. Deswegen müssen wir frühzeitig gegensteuern.

Wie?
Wir dürfen kein Klima von Hass und Gewalt zulassen. Wir müssen für eine noch bessere Aufklärung zu den Corona-Maßnahmen und zu den Impfangeboten sorgen, damit Bürgerinnen und Bürger nicht gefährlichen Falschinformationen auf den Leim gehen. Das ist eine große Aufgabe. Ich glaube, dass wir viele in dieser äußerst heterogenen Corona-Skeptiker-Bewegung noch erreichen können.

Das wird die harten Kritiker nicht überzeugen.
Ja, es gibt unbelehrbare Ideologen und Hetzer. Die Sicherheitsbehörden sind gefordert, demokratiefeindliche Strömungen genau zu beobachten und frühzeitig einzuschreiten. Wir haben ja auch gesehen, wie im Bundestag durch das Einschleusen von Corona-Kritikern versucht wurde, Druck auf Abgeordnete auszuüben. Das dürfen wir nicht zulassen. Abgeordnete müssen völlig frei ihre Entscheidungen treffen können.

Viele Unzufriedene tummeln sich auf dubiosen Onlineplattformen. Plattformen wie Parler, Gab oder auch der in Deutschland bekannte Messengerdienst Telegram gelten als weitgehend unreglementierte Kommunikationskanäle. Kann das so bleiben? Was muss sich ändern?
Das Strafrecht gilt auf allen Plattformen und Kanälen. Die Staatsanwaltschaften ermitteln inzwischen deutlich konsequenter bei Volksverhetzungen und Gewaltaufrufen. In Kürze werden die umfassenden Strafverschärfungen in Kraft treten, die ich mit dem Gesetzespaket gegen Hass und Hetze auf den Weg gebracht habe. Als wir mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz Regeln für das Löschen strafbarer Inhalte geschärft haben, haben wir Plattformen reguliert, die eine große Reichweite haben.

Messenger, mit denen Nutzerinnen und Nutzer hauptsächlich privat oder in kleinen Gruppen kommunizieren, haben wir damals ausgenommen – auch zum Schutz der privaten Kommunikation. Mittlerweile gibt es aber Messengerkanäle, mit denen Zehntausende erreicht werden. Wir dürfen nicht zulassen, dass ungebremst strafbare Hasskommentare oder Aufrufe zur Gewalt verbreitet werden.

Kritik an Twitter, Facebook und Co.

Ist es nicht eine EU-Aufgabe, hier klare Vorgaben zu machen?
Eindeutig ja. Wir brauchen europaweit verbindliche Pflichten der Internetplattformen. Die werden wir mit dem Digital Services Act – dem europäischen Recht für digitale Dienste – schaffen. Ich denke, es gibt hier mit den EU-Kollegen einen breiten Konsens, Konsequenzen zu ziehen und den Regulierungsrahmen auf weitere Kommunikationskanäle auszudehnen.

Mit dem deutschen Modell als Blaupause für ein europäisches Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)?
Das NetzDG liefert gute Anhaltspunkte dafür, wie strafbare Inhalte schnell und konsequent gelöscht werden können. Wir sind damit in Europa vorangegangen, weil wir dem ausufernden Hass im Netz nicht länger zusehen wollten. Wir haben so die Möglichkeit geschaffen, die Plattformen in die Pflicht zu nehmen und zugleich die Rechte der Nutzer zu wahren.

Außerdem haben wir die Kontrollmöglichkeit der staatlichen Behörden gestärkt. Wir setzen also nicht länger auf freiwillige Lösungen, sondern auch darauf, im Zweifel mit Sanktionen zu reagieren. Einen ähnlichen Ansatz verfolgt auch der Entwurf für den Digital Services Act.

Nach den Unruhen in den USA haben die großen sozialen Netzwerke wie Twitter und Facebook US-Präsident Trump quasi abgeschaltet. Wie finden Sie das?
Es war bisher Teil des Geschäftsmodells der sozialen Netzwerke, über solche aggressiven Posts ihre Nutzerzahlen zu steigern und damit ihre Werbeumsätze zu erhöhen. Wut und Aggression dürfen aber kein Geschäftsmodell sein. Mittlerweile scheinen das auch die Plattformen verstanden zu haben. Das kommt aber viel zu spät.

Ist das nicht ein Eingriff der Unternehmen in die Meinungsfreiheit?
Ich möchte nicht, dass private Unternehmen die abschließende Entscheidung darüber treffen, was auf ihren Plattformen zulässig ist und was nicht. Einschränkungen der Meinungsfreiheit bedürfen einer staatlichen Überprüfung, im Streitfall vor unabhängigen Gerichten. Handlungsbedarf besteht immer dann, wenn die Grenze zur Strafbarkeit überschritten wird. Deswegen ist es wichtig, dass es eine staatliche Regulierung gibt.

Bundestagswahl wegen Corona verschieben?

Frau Lambrecht, Sie haben angekündigt, nicht mehr für den Bundestag kandidieren zu wollen. Stünden Sie denn als Justiz- und Verbraucherschutzministerin weiterhin bereit, sollte es nach der Bundestagswahl zur Regierungsbeteiligung der SPD kommen?
Ich werde mich jetzt voll und ganz darauf konzentrieren, dass es der SPD gelingt, die nächste Regierung anzuführen.

Wir hören im politischen Berlin immer häufiger die Forderung, die Bundestagswahl angesichts der Coronakrise zu verschieben, um stabile Verhältnisse zu bewahren. Was halten Sie davon?
Wir sind gut beraten, die Bundestagswahl wie geplant durchzuführen. Sowohl der Bundestag als auch die Bundesregierung haben sich in dieser schwierigen Zeit äußerst verantwortungsvoll verhalten und ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt. Das wird auch nach der nächsten Bundestagswahl so sein. Deswegen halte ich eine Verschiebung der Bundestagswahl nicht für erforderlich.

Wäre es denn überhaupt rechtlich möglich, die Wahl zu verschieben?
Eine Verschiebung wäre rechtlich allenfalls um wenige Wochen möglich, und selbst das nur unter hohen Hürden. Aber das ist eine theoretische Frage. Wir haben alle Möglichkeiten, die Wahl so vorzubereiten und durchzuführen, dass Infektionsrisiken minimiert werden. Deswegen sehe ich keine Notwendigkeit, jetzt über eine Verschiebung der Wahl zu spekulieren.

Frau Lambrecht, vielen Dank für das Interview.