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Länder lehnen verpflichtende soziale Staffelung von Kita-Gebühren ab

BERLIN (dpa-AFX) -Die Bundesländer lehnen Teile des von der Bundesregierung geplanten Gesetzes für eine bessere Qualität in Kindertageseinrichtungen ab. Das geht aus einer Stellungnahme hervor, die der Bundesrat am Freitag abgegeben hat. Im Fokus der Kritik steht eine Regelung, wonach die Elternbeiträge für die Kita-Betreuung künftig nach Einkommen und nach Anzahl kindergeldberechtigter Kinder gestaffelt werden müssen.

Der Bund verändere mit dem geplanten Kita-Qualitätsgesetz "einseitig die Voraussetzungen für eine zukünftige Mittelzuweisung", kritisierte der sächsische Kultusminister Christian Piwarz (CDU). Die Länder würden die verpflichtende Staffelung der Elternbeiträge "nicht mittragen", erklärte er. Diese Neuregelung sei "schwer umsetzbar" und stelle "einen unverhältnismäßigen Eingriff des Bundes in die Länderzuständigkeit dar".

Mit dem neuen Gesetz will die Bundesregierung das sogenannte Gute-Kita-Gesetz weiterentwickeln. Beabsichtigt ist ein stärkerer Fokus auf die Qualität der Kindertagesbetreuung. Dafür stellt der Bund den Ländern in den kommenden zwei Jahren Mittel in Höhe von vier Milliarden Euro zur Verfügung.

Seit 2019 bereits begonnene Maßnahmen der Länder zur Qualitätsentwicklung und zur Entlastung der Eltern bei den Beiträgen können laut Entwurf fortgeführt werden. Maßnahmen ab 1. Januar 2023 dürfen die Länder aber ausschließlich zur Weiterentwicklung bestimmter im Gesetz festgelegter Handlungsfelder ergreifen, etwa für mehr Fachkräfte oder zur Stärkung der Kita-Leitung.

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Vorgesehen ist auch, dass die Länder künftig nur noch maximal die Hälfte der Bundesmittel für Entlastungen von Eltern bei den Kita-Beiträgen verwenden dürfen. Bislang war das zu 100 Prozent möglich.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Familienministerium, Ekin Deligöz, verteidigte das Vorhaben. "Ich sehe darin, ehrlich gesagt, keine übertriebenen oder gar unerfüllbaren Herausforderungen und Änderungen", sagte sie.

Der Bundestag will in der kommenden Woche in erster Lesung über das Gesetz beraten. Davor kann sich die Bundesregierung noch zur Stellungnahme des Bundesrats äußern.