Längere Antragsfristen für Corona-Hilfen des Bundes
BERLIN (dpa-AFX) - Unternehmen können Anträge auf Corona-Hilfszahlungen des Bundes nun länger stellen als bislang geplant. Wie das Bundeswirtschaftsministerium am Donnerstag mitteilte, wurde die Antragsfrist für die November- und die Dezemberhilfe bis 30. April verlängert. Bislang galt der 31. Januar für die Novemberhilfe als Enddatum, für die Dezemberhilfe war es der 31. März. Die Überbrückungshilfe II für den Zeitraum September bis Dezember 2020 kann nun bis 31. März beantragt werden - bisher lief die Antragsfrist bis 31. Januar.
Mit der November- und Dezemberhilfe sollen Firmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen entschädigt werden, die von Schließungen betroffen sind. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im November beziehungsweise Dezember 2019
- anteilig für die jeweilige Dauer der Schließungen. Mit den
Überbrückungshilfen werden betriebliche Fixkosten wie Mieten und Pachten erstattet.