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Länder schärfen bei Corona-Regeln nach: Gehalt während der Quarantäne gibt es nur noch für Geboosterte

Eine Ärztin impft bei einer Impfaktion in Hessen gegen das Coronavirus. Inzwischen gelten in Deutschland nur noch Dreifach-Geimpfte als geschützt. - Copyright: picture alliance/dpa/Sebastian Gollnow
Eine Ärztin impft bei einer Impfaktion in Hessen gegen das Coronavirus. Inzwischen gelten in Deutschland nur noch Dreifach-Geimpfte als geschützt. - Copyright: picture alliance/dpa/Sebastian Gollnow

Etwa 27-mal so viele Neuinfektionen (132.494) mit dem Coronavirus als noch im Oktober vor einem Jahr meldet das Robert-Koch-Institut aktuell. Trotzdem herrscht eine relative Sorglosigkeit bei den Deutschen. Auch wenn die Pandemie also größtenteils aus dem Alltag verschwunden ist, spielt sie dann wieder eine Rolle, wenn es an den eigenen Geldbeutel geht. Denn wer in diesem Winter in Quarantäne muss, der bekommt nur noch dann Gehalt, wenn er drei Impfungen gegen Covid-19 oder zwei Impfungen und eine frische Genesung nachweisen kann.

Eigentlich erhalten Arbeitnehmer und Selbstständige, die infiziert sind oder unter Infektionsverdacht stehen – also ein positives Schnelltestergebnis hatten – und deshalb nicht arbeiten können, eine Entschädigung für den Verdienstausfall. Das regelt der Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes. Dort heißt es aber auch: „Eine Entschädigung enthält nicht, wer z.B. durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung eine Absonderung hätte vermeiden können.“ Was das genau bedeutet, handhaben die einzelnen Bundesländer unterschiedlich. Es hängt davon ab, ob die Landesverordnungen die Auffrischungsimpfung ausdrücklich empfehlen oder nicht.

In Baden-Württemberg und Brandenburg zum Beispiel heißt es in den neuesten Verordnungen, dass der Arbeitgeber eine Verdienstausfallentschädigung beim Staat beantragen kann. Allerdings nur für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die drei sogenannte „Immunisierungsereignisse“ (Impfung oder Genesung) vorweisen können, hierzu müssen mindestens zwei Impfungen gehören. Die Arbeitgeber melden ihre infizierten Mitarbeiter dazu über ein Onlineportal.

Wie viel Geld bekommt man in Quarantäne?

Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall. Für die ersten sechs Wochen wird sie in Höhe des Verdienstausfalls gewährt. Vom Beginn der siebten Woche an wird die Entschädigung in Höhe von 67 Prozent des entstandenen Verdienstausfalls, für einen vollen Monat jedoch höchstens ein Betrag von 2016 Euro gewährt.

Keinen Kopf machen müssen sich Erkrankte, die einen positiven PCR-Test haben. Sie fallen nicht unter diese Entschädigungsregelung, weil diese bereits Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Krankengeld erhalten. Ausgenommen sind außerdem Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies mit einem Attest nachweisen.