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Länder und Kommunen können Gebühren für das Anwohner-Parken festlegen

BERLIN (dpa-AFX) - Das Parken für Anwohner in dicht besiedelten Innenstädten könnte bald teurer werden. Der Bundestag ermächtigte am Donnerstagabend die Länder und Kommunen, in Vierteln mit Parkplatzmangel die Gebühren für Anwohner-Parkausweise eigenständig festzusetzen. Bisher kann ein Bewohnerparkausweis 10,20 Euro bis 30,70 Euro pro Jahr kosten. Der Verkehrsausschuss des Bundesrates hatte aber schon vor einigen Monaten vorgeschlagen, den Gebührenrahmen auf bis zu 240 Euro im Jahr zu erweitern.

Der Bundestag verabschiedete gleichzeitig eine ganze Reihe weiterer Gesetzesänderungen für den Verkehrsbereich. So bleiben Lastwagen, die mit Erdgas angetrieben werden, bis Ende 2023 von der Lkw-Maut befreit

- und damit drei Jahre länger als bislang geplant.

Darüber hinaus schuf das Parlament den rechtlichen Rahmen, damit Radverkehr künftig auch am Rand von Autobahnbrücken möglich ist. Bislang zählte das Fahrrad nämlich nicht zu den zugelassenen Verkehrsmitteln im Bereich von Autobahnen und Schnellstraßen. Nach der Gesetzesänderung müssen Brücken dort aber so gebaut und unterhalten werden, "dass auf ihnen auch öffentlicher Radverkehr abgewickelt werden kann". Auch das Bauverbot für Mobilfunkmasten an Bundesfernstraßen wird mit der Gesetzesnovelle aufgehoben.