Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 3 Stunden 1 Minuten
  • Nikkei 225

    37.032,78
    -1.046,92 (-2,75%)
     
  • Dow Jones 30

    37.775,38
    +22,07 (+0,06%)
     
  • Bitcoin EUR

    58.170,07
    -101,66 (-0,17%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.277,07
    +391,53 (+42,56%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.601,50
    -81,87 (-0,52%)
     
  • S&P 500

    5.011,12
    -11,09 (-0,22%)
     

Länder fordern Mieten-Bestandschutz nach Umzug in kleinere Wohnung

MÜNCHEN (dpa-AFX) -Nach dem Umzug in eine kleinere Wohnung sollen Mieten nach dem Willen von Bayern und Hamburg künftig nicht steigen dürfen. Bei der Justizministerkonferenz (Jumiko) am Donnerstag in Berlin soll auf Antrag Bayerns, dem Hamburg beigetreten ist, über einen rechtlichen Bestandsschutz für günstige Mieten bei einem Umzug in kleinere Wohnungen abgestimmt werden. Eine Änderung ist aber nur über eine Novelle des Bundesrechts möglich.

"Viele Mieterinnen und Mieter bleiben bis ins hohe Alter in den Wohnungen, die sie früher mit der ganzen Familie bewohnt haben. Dabei wünschen sich laut Studien viele ältere Mieterinnen und Mieter den Umzug in eine kleinere, bedarfsgerechte Wohnung. Was sie abschreckt, sind höhere Mieten", sagte der Vorsitzende der Jumiko, Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU), am Mittwoch in München. Viele hätten noch günstige Altverträge und könnten oder wollten sich die aktuellen Mieten, die sie bei einem neuen Mietvertrag zahlen müssten, schlicht nicht leisten.

Mit der Nutzung der sogenannten stillen Wohnraumreserve würde zusätzlich auch der Wohnungsmarkt entlastet. "Wir unterstützen so Menschen, die in eine kleinere Wohnung ziehen wollen, und nehmen Druck vom Wohnungsmarkt insgesamt. Wir wollen, dass hier eine klare, rechtssichere und verlässliche Regelung geschaffen wird", sagte Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne).

Laut Studien biete die Erleichterung von "Umzügen im Alter" vor allem in Großstädten großes Potenzial, um zusätzlichen Wohnraum insbesondere für Familien verfügbar zu machen, hieß es weiter. "Ich möchte einen Anreiz für alle umzugswilligen Mieter schaffen, nicht benötigten Wohnraum freizugeben. Deshalb schlage ich ein gesetzliches Wohnungswechselmodell vor, von dem alle Seiten profitieren können", sagte Eisenreich.

Dies biete Vorteile für alle Beteiligte: Der Mieter, der sich verkleinere, profitiere davon, dass die neue Anfangsmiete auf den bisherigen Quadratmeterpreis beschränkt bleibe. Der Vermieter könne ebenfalls wirtschaftlich profitieren, wenn er dann statt einer kleinen Wohnung eine größere Wohnung neu vermieten könne. Eine vergünstigte Neuvertragsmiete scheitere bislang häufig an internen Wirtschaftlichkeits- und Gleichbehandlungsvorgaben von Wohnungsbaugenossenschaften und anderen Großvermietern.