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Kurze Lebensdauer von Geräten: Minister diskutieren Verbraucherrechte

Fernseher Media Bildschirm TV
Fernseher Media Bildschirm TV

Der Frust ist groß, wenn der neue Fernseher nach einem Jahr schon wieder kaputt ist. Oder der neue Toaster nach wenigen Wochen erkaltet. Vielen Verbrauchern scheint die Lebensdauer von Elektrogeräten immer kürzer zu werden. Das rasche Altern neuer Produkte ist an diesem Freitag ein Thema beim Treffen der Verbraucherschutzminister von Bund und Ländern in Saarbrücken. Dies gehe „nicht nur richtig ins Geld“, sagte der Vorsitzende der Ministerkonferenz, Saarlands Ressortchef Reinhold Jost (SPD). „Auch die Müllberge, die daraus entstehen, und der Ressourcenverbrauch für Neuanschaffungen sind eine enorme Belastung für die Umwelt.“

Elektrogeräte

Wegen der Abnutzung oder Überalterung von Produkten will Jost die Rechte der Verbraucher stärken. In einem Antrag fordert er unter anderem eine Verlängerung der „Beweislastumkehr“ von sechs Monaten auf zwei Jahre. Das bedeutet, dass der Kunde künftig nicht mehr bereits ab dem siebten Monat beweisen muss, dass ein Produkt schon beim Kauf Mängel hatte - und somit das Gerät repariert oder ersetzt wird. Zudem sollte die Gewährleistungsfrist für langlebige Produkte auf fünf Jahre verlängert werden, sagte Jost.

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Für einen Beschluss der Verbraucherminister braucht es die Zustimmung von mindestens 13 der 16 Bundesländer. Die Ergebnisse der Konferenz werden am Nachmittag bekanntgegeben. Weitere Themen sind:

Werbung

Wie können Kinder und Jugendliche besser vor ungesunden Lebensmitteln geschützt werden? Eine Möglichkeit könnte ein gesetzliches Verbot von Werbung für Dickmacher & Co sein, die sich an Kinder richtet. „Wir müssen gerade vor dem Hintergrund der hohen Zahl übergewichtiger Kinder in Deutschland mehr tun, um den Nachwuchs vor entsprechender Werbung zu schützen“, heißt es einem Antrag aus dem Saarland. Die Minister sprechen im Kampf für eine gesunde Ernährung auch über eine Zuckersteuer und Lebensmittel-Ampel: Bei diesen Themen wird aber nicht mit einem Beschluss gerechnet.

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