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Regierung sichert Beschäftigten Krisenhilfe bis Ende 2021 zu

Die Wirtschaft kommt nur langsam aus der Corona-Krise. Nicht in allen Branchen läuft es wieder gut. Deshalb greift die Regierung noch einmal tief ins Portemonnaie - und schüttet enorme Krisenhilfen aus.

Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld wird verlängert.
Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld wird verlängert.

Berlin (dpa) - Die Corona-Krise droht länger zu dauern - und die Koalition geht schon jetzt bei milliardenschweren Staatshilfen in die Verlängerung. Das Ziel: die Wirtschaft stabilisieren, Jobs sichern und eine Pleitewelle verhindern.

Die Instrumente dafür sind ein deutlich verlängertes Kurzarbeitergeld, längere Überbrückungshilfen für den Mittelstand sowie zeitlich gestreckte Lockerungen beim Insolvenzrecht. Wirtschaft und Gewerkschaften begrüßten die Pläne. Kritiker aber werfen ein, notwendige Anpassungen würden verschleppt, und die üppige Corona-Rechnung komme dann später - möglicherweise nach der Bundestagswahl im Herbst 2021.

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Die Bundesregierung hatte bereits milliardenschwere Rettungsprogramme beschlossen, um die Folgen der Krise abzufedern. Die Wirtschaftsleistung im zweiten Quartal war eingebrochen, inzwischen aber sieht etwa das Ifo-Institut die deutsche Wirtschaft auf Erholungskurs. Einzelne Branchen wie die Reisewirtschaft oder Hotels und Gaststätten sehen ihre Lage jedoch weiter kritisch. Und auch in der Industrie heißt es, viele Firmen stünden immer noch unter Druck.

Denn das wichtige Exportgeschäft kommt noch nicht richtig auf die Beine. Und ob die Senkung der Mehrwertsteuer den Konsum angeschoben hat, ist umstritten. Dazu kommen wieder steigende Neuinfektionen. Corona gehe in die nächste Runde - die Regierung auch, sagte CSU-Chef Markus Söder am Dienstagabend nach stundenlangen Beratungen im Kanzleramt. Was die Spitzen von CDU, CSU und SPD beschlossen haben:

KURZARBEIT

Erleichterte Kurzarbeit soll von regulär 12 auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Längstens soll das Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2021 verlängert werden. Das Kurzarbeitergeld wird weiter auf 70 beziehungsweise 77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Monat erhöht. Regulär beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, für Berufstätige mit Kindern 67 Prozent.

Die Sozialversicherungsbeiträge für Kurzarbeiter sollen bis 30. Juni 2021 vollständig erstattet werden. Dann sollen die Beiträge bis 31. Dezember 2021 zur Hälfte erstattet werden - außer dann, wenn während der Kurzarbeit der Betroffene weiterqualifiziert wird. Dann kann die Erstattung auf 100 Prozent erhöht werden.

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Kurzarbeit in großem Stil ist teuer - die Beiträge sollen aber nicht steigen. Also soll die Bundesagentur für Arbeit (BA) einen bis zu zehn Milliarden Euro teuren Bundeszuschuss bekommen.

Minijobs bis 450 Euro sind generell anrechnungsfrei. Auch Beschäftigte in Leiharbeit sollen Kurzarbeitergeld beziehen können. Je nach Pandemie-Entwicklung soll später erneut über eine mögliche weitere Verlängerung entschieden werden. Die Union hatte sich zuletzt gegen eine ihrer Ansicht nach allzu großzügige Verlängerung des Instruments gewehrt. Die SPD hatte die Kurzarbeit noch über die Wintermonate 2021/22 ermöglichen wollen, gab an diesem Punkt aber nach.

ÜBERBRÜCKUNGSHILFEN

Anfang Juni hatte die schwarz-rote Koalition auch auf Druck von Wirtschaftsverbänden milliardenschwere Überbrückungshilfen für besonders belastete kleine und mittlere Firmen beschlossen - denen das Geld auszugehen droht. Der Bund stellt für Zuschüsse Mittel von insgesamt 25 Milliarden Euro zur Verfügung. Erstattet werden für die Monate Juni bis August fixe Betriebskosten von insgesamt bis zu 150 000 Euro. Die Auszahlung der Gelder über die Länder aber läuft bisher schleppend, auch weil das Verfahren komplex ist - die Politik will Betrugsfälle wie bei Corona-Soforthilfen verhindern.

Deswegen nun die Verlängerung: Die Überbrückungshilfen sollen nun bis zum Jahresende laufen. Unternehmen sollen bei erheblichen Umsatzausfällen nun auch für die Monate September bis Dezember Hilfen beantragen können. Es bleibt aber am Volumen des Programms von bis zu 25 Milliarden Euro. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sagte am Mittwoch: “Wir helfen gezielt dort, wo der Bedarf weiterhin hoch ist und bleiben nicht auf halber Strecke stehen.”

INSOLVENZRECHT

In die Verlängerung gehen auch Lockerungen im Insolvenzrecht. Im März war die Insolvenzantragspflicht bis Ende September ausgesetzt worden - für Fälle, in denen eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung von Firmen auf den Folgen der Corona-Pandemie beruht. Das sollte in Bedrängnis geratenen Firmen Luft verschaffen, um staatliche Hilfen zu beantragen und Sanierungsbemühungen voranzutreiben. Normalerweise muss ein Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrundes gestellt werden.

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Nun beschloss die Koalition, die Antragspflicht bis Ende des Jahres weiter auszusetzen - wenn eine Firma überschuldet ist. Dies soll Firmen noch mehr Zeit geben, eine Insolvenz zu verhindern.

An der Maßnahme aber gab es bereits im Vorfeld deutliche Kritik. Der Chef der “Wirtschaftsweisen”, Lars Feld, sagte, in der ersten Phase der Krise sei es richtig gewesen, die Antragspflicht auszusetzen, weil viele Firmen mit tragfähigen Geschäftsmodellen Liquiditätsprobleme gehabt hätten. “Die akute Phase ist aber vorbei. Deswegen macht es wenig Sinn, die Insolvenzantragspflicht länger auszusetzen und nicht überlebensfähige Firmen durchzuschleppen.”

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