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Kundgebungen direkt vor dem Bundestag werden wohl verboten

BERLIN (dpa-AFX) - Mehrere von Gegnern der Corona-Maßnahmen für diesen Mittwoch geplante Kundgebungen vor dem Bundestag dürfen dort womöglich nicht stattfinden. Das geht aus einem Schreiben des Sicherheitsbeauftragten des Bundestages an die Abgeordneten hervor, das am Dienstag den Fraktionen zugeleitet wurde.

Darin heißt es, die angemeldeten Versammlungen gäben auf Grundlage einer Gefährdungseinschätzung des Berliner Landeskriminalamtes Anlass zur Sorge, "dass der Parlamentsbetrieb beeinträchtigt wird, weil sowohl mit Angriffen auf die Gebäude des Deutschen Bundestages und auch auf Personen" zu rechnen sei.

Hinzu kämen gesundheitliche Gefährdungen für Abgeordnete und andere Menschen, die Zutritt zum Bundestag hätten, da mit Verstößen der Versammlungsteilnehmer gegen Corona-Regeln zu rechnen sei. Das für den sogenannten befriedeten Bezirk vor dem Bundestag zuständige Bundesinnenministerium werde die Anträge, dort Versammlungen abzuhalten, daher "voraussichtlich ablehnend bescheiden". Gegen diese Entscheidung stehe den Anmeldern der Rechtsweg offen.

Die Abgeordneten sollten sich auf verschärfte Kontrollen an den Eingängen einstellen, heißt es in dem Schreiben weiter.