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Kubicki warnt AfD vor Missachtung der Maskenpflicht im Bundestag

Im Bundestag gilt die Maskenpflicht. Die AfD will das nicht hinnehmen. Für den Fall eines Verstoßes droht Bundestagsvizepräsident Kubicki mit Konsequenzen.

„Der AfD geht es ohnehin nur um politische Provokation.“ Foto: dpa
„Der AfD geht es ohnehin nur um politische Provokation.“ Foto: dpa

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki hat die AfD vor einer Missachtung der im Bundestag geltenden Maskenpflicht gewarnt. „Die Abgeordneten der AfD können es gerne darauf ankommen lassen“, sagte Kubicki dem Handelsblatt. „Im Zweifel drohen ihnen allerdings Ordnungsruf, Ordnungsgeld in Höhe von 1000 Euro oder gar der Sitzungsausschluss bei hartnäckiger Weigerung, eine Maske zu tragen.“

Hintergrund ist, dass einige AfD-Abgeordnete wenig von der Maskenpflicht im Bundestag halten und ihr bisher nur widerwillig nachkamen. Mehrere Parlamentarier wollten in der kommenden Woche nicht mehr den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz tragen und schickten in einem ziemlich einmaligen Vorgang Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble über einen Anwalt eine Abmahnung. Der CDU-Politiker sollte eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben mit der Zusicherung, die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht wieder aufzuheben.

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Schäuble kam dem nicht nach. Über das Justiziariat des Parlaments ließ er am Freitag mitteilen, dass die Allgemeinverfügung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes „formell und materiell“ rechtmäßig sei. Der Anwalt der Abgeordneten und Mitarbeiter der AfD-Fraktion sei zudem darauf hingewiesen worden, dass seine Mandanten die Vorschriften weiter zu befolgen hätten.

Jedoch: Die AfD will das nicht hinnehmen. „Aufgrund des einstimmigen Beschlusses der Fraktion in der letzten Sitzung werden kurzfristig Klageschriften eingereicht – beim Bundesverfassungsgericht durch die Abgeordneten und beim Verwaltungsgericht durch die Mitarbeiter“, sagte der Rechtsexperte der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, der „Bild“-Zeitung. Dort werde man auch jeweils einstweilige Verfügungen beantragen und gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Verfügung Schäubles vorgehen.

Die Vizechefin der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast, reagierte mit scharfer Kritik. „Mitglieder des Bundestages und ihre Mitarbeiter, die den Bundestag verklagen - das spricht für sich“, sagte Mast. „Angesichts der Lage, in der sich unser Land befindet, ist das zutiefst befremdlich.“ Politiker trügen in dieser Pandemie eine ganz besondere Verantwortung und hätten eine Vorbildfunktion.

Kubicki sagte, die AfD werde es schwer haben, die Maskenpflicht juristisch anzugreifen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof habe bereits im September erklärt, dass das Tragen der Maske „kein unzulässiger Eingriff ins freie Mandat“ sei, fügte der FDP-Bundesvize hinzu. „Aber es geht der AfD ohnehin nur um politische Provokation.“

AfD in Bayern scheitert vor Verfassungsgerichtshof

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte einen Antrag der AfD-Fraktion auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Maskenpflicht abgewiesen. Durch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung würden Abgeordnetenrechte „jedenfalls nicht offenkundig verletzt“, hatte das Gericht mitgeteilt. „Eine Beeinträchtigung des Kernbereichs der Mandatsausübung ist nicht erkennbar.“

Auch im Hauptverfahren droht der AfD-Fraktion im Münchener Landtag eine Pleite. Das Gericht erklärte, es sprächen „gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass der Antrag in der Hauptsache keinen Erfolg haben wird“.

Der Anwalt der AfD-Bundestagsabgeordneten argumentierte in einem Schreiben an Schäuble, aus dem die Nachrichtenagentur dpa zitierte, der Bundestagspräsident habe zwar im Bundestag das Hausrecht. Dieses erstrecke sich aber nicht auf die Frage, in welcher Bekleidung die Abgeordneten ihr Mandat ausübten. Allein der Gesetzgeber wäre ermächtigt gewesen, eine Maskenpflicht in den Räumen des Parlaments verbindlich anzuordnen.

Die Allgemeinverfügung greife in nicht zu rechtfertigender Weise in die Abgeordnetenrechte ein, heißt es in dem Schreiben weiter. Auch gebe es keine wissenschaftliche Grundlage für das Maskentragen. Zudem könne Schäuble nicht darlegen, dass im Bundestag ein besonders hohes Infektionsrisiko bestehe, das eine Maskenpflicht rechtfertige. Der Anwalt vertritt 19 Abgeordnete der AfD – darunter Fraktionschefin Alice Weidel – sowie neun Fraktionsmitarbeiter.

Staatsrechtler stärkt Schäuble den Rücken

Der Speyerer Staatsrechtler Joachim Wieland wies indes darauf hin, dass der Bundestagspräsident entsprechend den Vorgaben im Grundgesetz im Gebäude des Bundestags die Polizeigewalt ausübe. „Dazu gehört die Befugnis, Maßnahmen zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durchzusetzen, notfalls mit unmittelbarem Zwang“, sagte Wieland dem Handelsblatt. „Er kann Abgeordnete, die im Bundestag entgegen seiner Anordnung keine Masken tragen, aus dem Gebäude verweisen.“

Auch die Geschäftsordnung des Bundestags gibt Schäuble einen gewissen Sanktionsspielraum. Gegen Abgeordnete, die die Ordnung des Parlaments verletzen, könne er ein Ordnungsgeld bis zu 1000 Euro verhängen, sagte Wieland. Bei „gröblichen Verletzungen der Ordnung“ könne er Abgeordnete überdies von Sitzungen ausschließen, etwa, wenn ein Abgeordneter „vorsätzlich mehrfach“ gegen die Pflicht zum Maskentragen verstoße.

Die von Schäuble angeordnete Maskenpflicht gilt seit dem 6. Oktober. Seitdem muss in allen Gebäuden des Bundestags, auch im Plenarsaal, ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abgeordnete können diesen aber abnehmen, wenn sie – im Plenarsaal und in Sitzungsräumen – Platz genommen haben oder am Rednerpult stehen. Mehrere AfD-Abgeordnete hielten sich zum Auftakt der vergangenen Sitzungswoche demonstrativ nicht an diese Vorschrift und kamen ohne Maske in den Plenarsaal.

Ob sich die Parlamentarier in dieser Woche im Plenum wieder so verhalten werden und damit einen Eklat provozieren? Glaubt man Brandner, dann soll es so weit nicht kommen. „Solange die Allgemeinverfügung gilt, werde ich mich auch daran halten, und mir ist auch kein Fraktionsmitglied bekannt, das dagegen verstoßen will“, sagte der AfD-Politiker.