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Kritik an Schufa-Plänen zur Nutzung von Kontodaten

WIESBADEN (dpa-AFX) - Das Vorhaben der Schufa, die Zahlungsfähigkeit von Verbrauchern künftig auch anhand von Kontoauszügen zu bewerten, sorgt für massive Kritik von Verbrauchschützern. Aktuell läuft ein dreimonatiger Test in Zusammenarbeit mit dem Mobilfunkkonzern Telefónica/O2. Mögliche Neukunden, die aufgrund ihrer schlechten Bewertung normalerweise keinen Handyvertrag bekommen würden, können sich von der Schufa auf ihr Konto schauen lassen. Dazu müssen sie der Schufa zufolge ausdrücklich einen Auftrag erteilen. Die Auskunftei testet nach eigenen Angaben "die Akzeptanz einer freiwilligen Einwilligung in die weitere Speicherung der Daten für einen Zeitraum von zwölf Monaten."

Nach einem erfolgreichem Abschluss der Testphase will die Schufa das Verfahren allen daran interessierten Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Zuvor hatten NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung" darüber berichtet.

"Die Kontoschnüffelei der Schufa ist nicht akzeptabel", kritisierte Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands. "Eine solch tiefe Datenauswertung der Kontobewegungen für Scoringzwecke erlaubt Rückschlüsse auf Persönlichkeit, wirtschaftlichen Status und selbst politische Orientierungen der Kunden und führt damit letztlich zum vollkommen durchleuchteten Verbraucher." Man prüfe rechtliche Schritte für den Fall, dass die Schufa diese Pläne umsetzt.

Aus seiner Sicht wird das Problem nicht dadurch gelöst, dass Verbraucher freiwillig zustimmen müssen. Es sei nicht davon auszugehen, dass Auskunfteien Verbraucher explizit auf die Tragweite dieses Zugriffs hinweisen werden - sondern das eher im Kleingedruckten der Datenschutzbestimmungen verstecken, sagte Müller.

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Die Schufa argumentierte, mit der freiwilligen Daten-Speicherung könne der Verbraucher weitere zukünftige Kontozugriffe durch Dritte vermeiden und seine Daten dennoch für ihn vorteilhaft in eine Schufa-Bonitätsbewertung einfließen lassen. Die Kontoanalyse finde nur einmal bei der Schufa statt. Die gespeicherten Kontodaten beschränken sich nach Auskunft des Unternehmens ausschließlich auf relevanten Daten zur Bonitätsbewertung und Betrugsbekämpfung.

Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums sagte, dieses neue Geschäftsmodell werfe rechtliche Fragen auf. Daher werde sich das Ministerium, das davon erst jetzt erfahren habe, dies "genau anschauen". Schließlich gehe es hier um "besonders sensible Daten" und die Verbraucher müssten stets in der Lage sein zu verstehen, wofür sie jeweils ihre Einwilligung erteilen.

Seit Einführung der Zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) ist es möglich, dass sogenannte Kontoinformationsdienste Einblick auf Konten bekommen können. Voraussetzung ist, dass der Kunde dem zustimmt. Die Schufa hatte Ende Dezember 2018 den Münchner Kontoinformationsdienst Finapi GmbH gekauft.