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Scheinheilige Kritik an Facebook – Politiker nutzen munter Daten des Netzwerks

Die Parteien echauffieren sich über Verstöße gegen den Datenschutz bei Facebook und Co. Sie selbst aber nutzen deren Daten nur allzu gern.

Mark Zuckerberg hat „Sorry“ gesagt – doch das reicht der Politik nicht. Nach der Anhörung im US-Senat fordern Abgeordnete und Minister weiterhin, Facebook und seinen Chef in die Schranken zu weisen. Auch in Deutschland: So mahnte Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD), dass der Konzern konkrete Verbesserungen für den Datenschutz vorschlagen müsse. Und kaum ein Digitalpolitiker ließ es sich nehmen, den Manager abzuwatschen.

Die Kritik ist berechtigt, allerdings etwas scheinheilig. Die Parteien echauffieren sich gern über Verstöße gegen den Datenschutz bei Facebook und Co. Sie selbst aber nutzen deren Daten, um Wähler direkt und zielgenau anzusprechen. Auch den umstrittenen „Gefällt mir“-Knopf setzen viele trotz Bedenken von Datenschützern ein – darunter Ministerin Barley.

Dass Politiker Facebook und andere soziale Netzwerke nutzen, hält der Datenschützer Peter Schaar grundsätzlich für nachvollziehbar. „Die Parteien haben ein legitimes Interesse, dort aktiv zu sein, wo die Wählerinnen und Wähler sind“, sagt der Vorsitzende der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID) im Gespräch mit dem Handelsblatt.

Facebook ist der Marktplatz der Nation, mehr als 31 Millionen Menschen in Deutschland nutzen den Online-Dienst.

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Schaar beobachtet jedoch eine „kognitive Dissonanz“: Viele Politiker kritisieren Facebook heftig für die Datenschutzpraktiken, nutzen die Plattform aber trotzdem – auch Funktionen, die umstritten sind. „Die Mentalität dahinter ist: Wasch’ mir den Pelz, aber mach’ mich nicht nass“, moniert der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte. „Da muss man schon fragen, inwieweit das kompatibel ist.“

Facebook als Plattform für den Wahlkampf

Im Bundestagswahlkampf ist Facebook inzwischen die wichtigste Plattform für die zielgenaue Ansprache der Wähler geworden. Man könnte „nach Alter, Geschlecht, Interessen oder Sprachen“ sortieren, heißt es in einem „Leitfaden für Politiker und Amtsträger“ des Internetkonzerns. „Wählen Sie aus vielfältigen Interessengebieten aus, wie zum Beispiel ‚Politik und soziale Themen‘, ‚Digitalisierung‘ oder ‚Sozialpolitik‘, um genau die richtigen Personen zu finden.“

Das nutzten die Parteien gerne: Die CSU etwa veröffentlichte eine Wahlwerbung auf Russisch, die nur jene Nutzer zu sehen bekamen, die sich für den russischen Staatssender RT interessierten. Zielgruppe seien offenbar die Russlanddeutschen gewesen, schrieb die „Zeit“.

Und die FDP Schleswig-Holstein sprach gezielt Wähler an, die Fans des Elektroautoherstellers Tesla waren, indem sie für den Ausbau der Infrastruktur warb. Der Slogan: „Du kannst deine Zeit besser nutzen, als im Stau zu stehen.“ Bei Netflix-Nutzern wiederum stand der Breitbandausbau im Mittelpunkt.

Alle im Bundestag vertretenen Parteien nutzten das Netzwerk, wie das Portal Netzpolitik.org im Wahlkampf dokumentierte. Dabei störten sie sich nicht an Bedenken, die Daten- und Verbraucherschützer gegen Facebook hegen. So hat das Landgericht Berlin eine Reihe von Klauseln für die Datennutzung für nichtig erklärt.

Unter anderem darf der Konzern nicht per Voreinstellung dafür sorgen, dass die Profile von Nutzern einfach über Suchmaschinen auffindbar sind. Auch die Klarnamenpflicht ist demnach hinfällig. Das Unternehmen legt gegen das Urteil Berufung ein.

Öffentlich geben die Parteien darüber relativ wenig preis. Allerdings hat CDU-Chefwahlkämpfer Peter Tauber Facebook nicht nur selbst genutzt – er wusste, dass er mehr potenzielle Wähler über das Netzwerk erreichen konnte als über seine Lokalzeitungen. Er und sein Wahlkampfteam haben für alle anderen Kandidaten auch ein Schulungsvideo erstellt.

„Ich muss mir meine digitale Zielgruppe erarbeiten“, erklärte in dem Video Juri Schöller von der Agentur Cosmonauts & Kings. Über Facebook lasse sich feststellen, wo eine Zielperson wohne, welche Sprache sie spreche, wo sie arbeite, wie gebildet sie sei. So könne jeder Wahlkämpfer sein „Wording“ an die Wähler anpassen. Sogar das Einkommen könne Facebook anhand des Verhaltens ermitteln, was manchmal „etwas spooky ist“, wie der Marketingprofi zugibt.

Facebook kann auch nachvollziehen, welche Nutzer sich für die Websites von Bundestagsabgeordneten interessieren – zumindest wenn sie beim Besuch im Onlinenetzwerk angemeldet sind. „Ich kann dann sagen, ich will Leute, die meine Seite in den letzten sechs Monaten besucht haben, ansprechen“, erklärte Schöller den CDU-Wahlkämpfern.

So ermittelt Facebook, wer sich für eine Partei interessiert und ermittelt das Potenzial in einem Wahlkreis, differenziert nach Personenkreisen.

Die sozialen Netzwerke hatten noch eine weitere Funktion für die Parteien. „Es geht darum, die Botschaften in den Zielgruppen zu testen“, erklärten die CDU-Werber damals. So könne ein Thema unterschiedlich angesprochen und so erkannt werden, wann die potenziellen Wähler am besten darauf reagieren. „Das Zepter der digitalen Partei nicht den Wutmenschen überlassen“, so lautete das Motto, dass Schöller mit auf den Weg gab.

Auf die Frage der Wahlkämpfer, wie viel Geld ausgegeben werden sollte, um seine Zielgruppe zu finden, sagte Schöller: „Jeder Euro ist ein Euro, den Du einsetzen solltest.“ Man sollte mit 100 Euro starten. Ein Facebook-Fan koste zwischen 40 und 90 Cent. Ein Like zwischen 5 und 10 Cent. „Ich halte 1000 Euro im Monat für angebracht.“ 1000 Euro für allein 298 Direktkandidaten in einem Bundestagswahlkampf, macht alleine 289.000 Euro für Facebook – pro Monat.

Der umstrittene „Gefällt mir“-Knopf

Zur Datensammlung von Facebook tragen viele Politiker sogar direkt bei: So binden Dutzende Bundestagsabgeordnete den „Gefällt mir“-Knopf auf ihren Websites ein. Das Onlinenetzwerk erhält darüber automatisch Daten über alle Nutzer – und wenn diese beim Netzwerk eingeloggt sind, lässt sich der Besuch ihrem Profil zuordnen. So bekommt der Konzern ein umfassendes Bild über die Interessen der Nutzer, auch wenn sich diese außerhalb des Onlinenetzwerks bewegen. Wie genau das geschieht, legt Facebook auf Nachfrage amerikanischer Politiker mit einem neuen Blogeintrag offen.

Ob diese sogenannten Social Plugins, die es auch von Twitter und anderen Unternehmen gibt, gegen die Datenschutzgesetze verstoßen, ist juristisch mindestens umstritten. Das Landgericht Düsseldorf hat sie für rechtswidrig erklärt. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf lässt nun vom Europäischen Gerichtshof klären, ob die Einbindung zulässig ist (Az. I-20 U 40/16).

Um den Datenschutz zu gewähren, können Website-Betreiber eine Zwei-Klick-Lösung nutzen: Mit dem ersten Klick wird der „Gefällt mir“-Knopf aktiviert – und damit auch die Datenübertragung –, mit dem zweiten lässt sich die Empfehlung übermitteln. Erst dann erhält Facebook Daten über den Nutzer.

Dutzende Abgeordnete binden den „Gefällt mir“-Knopf auf ihren Websites ein, darunter Ministerin Barley. Sie teilt Besuchern ihrer Website in der Datenschutzerklärung mit, dass beim Besuch der Website „eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Facebook-Server“ hergestellt werde. Wer das nicht will, dem wird im Kleingedruckten lapidar empfohlen: „Loggen Sie sich bitte aus Ihrem Facebook-Benutzerkonto aus.“

„Die Zwei-Klick-Lösung wäre datenschutzrechtlich deutlich besser“, sagt Schaar. „Aber dann bekommt der Abgeordnete nicht die detaillierte Reichweitenanalyse.“ Der Datenschützer hält das für eine „rechtliche Grauzone“.

In die will sich Dorothee Bär (CSU), die Staatsministerin für Digitalisierung, nicht begeben: Die Buttons von Facebook und Twitter sind deaktiviert, zu erkennen an der grauen Farbe – erst mit einem Klick sind sie scharf geschaltet.