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Kritik aus Opposition an Plänen für Mietspiegel

BERLIN (dpa-AFX) - Die Pläne der Bundesregierung für eine Mietspiegel-Reform sind aus Sicht von Oppositionsvertretern nicht weitreichend genug. Die Reform sei "ganz klar viel zu wenig, um die Mieten in den Städten zu bremsen", sagte Grünen-Politiker Christian Kühn am Freitag im Bundestag. Dort wurde der Entwurf der Regierung zum ersten Mal beraten.

Mietspiegel werden genutzt, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Damit werden Mieterhöhungen begründet und bei einem Umzug in ein Gebiet mit Mietpreisbremse zulässige Mieten festgestellt. Zuletzt hatte es häufig Kritik an der Aussagekraft von Mietspiegeln gegeben.

An den Vorgaben für sogenannte einfache Mietspiegel soll sich wenig ändern. Für qualifizierte Mietspiegel sollen zusätzliche Qualitätskriterien gelten, was Datengrundlage oder Methodik angeht. Zudem sollen Mieter und Vermieter verpflichtet werden, den Behörden Angaben etwa zur Wohnungsgröße zu machen. Qualifizierte Mietspiegel sollen nach drei Jahren überarbeitet und nach fünf Jahren neu erstellt werden.

"Dort, wo qualifizierte Mietspiegel existieren, gibt es häufig Streit um sie", sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Ihr Ziel ist etwa festzulegen, "welche Mindeststandards bei der Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln beachtet werden müssen." So schaffe man Klarheit und Rechtssicherheit für Vermieter und Mieter.

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Die AfD erklärte, die Große Koalition betreibe "weitgehend rot-grüne Politik". Die Freien Demokraten lobten zwar, dass mittels der Reform der Datenaustausch für Behörden erleichtert werde, aber "sonst ist es ein Bürokratiemonster", kritisierte Katharina Willkomm.

Einige Politiker äußerten Enttäuschung über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das am Vortag den Berliner Mietendeckel gekippt hatte. Der Bundestag sei in der Pflicht, "so schnell wie möglich ein entsprechendes Bundesgesetz" zum Mietendeckel zu erarbeiten, sagte Mechthild Rawert (SPD). "Niemand - außer vielleicht der Widerstand der Union - hindert uns als Bundesgesetzgeber, das Mietrecht sozialverträglich auch an dieser Stelle weiter fortzuentwickeln."