Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • Nikkei 225

    37.552,16
    +113,55 (+0,30%)
     
  • Dow Jones 30

    38.503,69
    +263,71 (+0,69%)
     
  • Bitcoin EUR

    61.998,60
    -128,22 (-0,21%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.426,91
    +12,15 (+0,86%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.696,64
    +245,33 (+1,59%)
     
  • S&P 500

    5.070,55
    +59,95 (+1,20%)
     

Krimi um das Vermögen des Kunst-Milliardärs Erich Marx: Gericht lässt Anklage gegen Star-Anwalt Hartmut Fromm zu

Der verstorbene Kunstsammler Erich Marx
Der verstorbene Kunstsammler Erich Marx

Der Krimi um das Vermögen des verstorbenen Kunst-Milliardärs Erich Marx steuert auf einen Prozess zu. Wie Business Insider erfuhr, hat das Landgericht Berlin die Anklage gegen die ehemalige Geliebte des Milliardärs und seinen Anwalt Hartmut Fromm zugelassen. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden vor, einen Millionenbetrag veruntreut zu haben.

Im vergangenen Jahr starb der weltbekannte Kunst-Mäzen Marx im Alter von 99 Jahren. Legenden wie der Pop-Art-Pionier Andy Warhol bezeichneten ihn als ihren „Freund“. Jahrzehntelang prägten die wertvollen Werke aus der Marx-Sammlung, darunter etwa Werke Roy Lichtensteins, unter anderem das Berliner Museum „Hamburger Bahnhof“.

Noch zu Lebzeiten erstattete Marx Strafanzeige. Das war im September 2019. Als vermeintliche Vertrauenspersonen sollen Fromm und die Ex-Geliebte des Kunstsammers, Violetta W., Aktien aus dem Vermögen der Dr. Erich Marx GmbH an die Viktor Oppenheim Haus gemeinnützige SE (VOH) verschoben haben. Dabei hätten sie auf einen Kaufpreis verzichtet und dadurch das Vermögen Marx' um 38,3 Millionen Euro geschädigt.

WERBUNG

Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren ein, führte Hausdurchsuchungen durch und nahm Fromm sogar zeitweise in Untersuchungshaft. Nach einer Haftbeschwerde erklärte das Berliner Kammergericht bereits, dass der Jurist seine Vermögenstreuepflichten wahrscheinlich verletzt habe, als er dabei half, die Aktien an ein Unternehmen der Ex-Geliebten Violetta W. zu übertragen. Zwar sei Fromm zum Tatzeitpunkt nicht Geschäftsführer der Erich Marx GmbH gewesen, habe aber faktisch so gehandelt. Ohne das Einverständnis Erich Marx' hätten Fromm und die Mitbeschuldigte den nahezu vollständigen Geldabfluss aus der GmbH nicht veranlassen dürfen, so das Gericht. Ein solches Einverständnis habe es aber wohl nicht gegeben.

Die Beschuldigten sehen das völlig anders. Demnach habe Violetta W. ohnehin ein Anrecht auf die Aktien, da Marx und die Polin im Oktober 2017 einen Vertrag geschlossen hätten, wonach ihr die Vermögenswerte aus der Dr. Erich Marx GmbH zukommen sollten. In dem Beschluss zur Haftbeschwerde betont das Kammergericht aber, dass diese Regelung erst für die Zeit nach dem Tod des Sammlers gegolten habe – und nicht schon davor. Zudem liege dem Gericht eine notariell beurkundete Erklärung vom 5. Oktober 2018 vor. Darin habe Erich Marx erklärt, dass er mit seiner Entmachtung in der GmbH nie einverstanden gewesen sei und vom Erbvertrag mit Violetta W. zurücktreten wolle. Dies belegen auch Videoaufzeichnungen, die den Willen von Marx kurz vor seinem Tod festgehalten haben.