Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • Nikkei 225

    40.168,07
    -594,66 (-1,46%)
     
  • Dow Jones 30

    39.807,37
    +47,29 (+0,12%)
     
  • Bitcoin EUR

    65.593,53
    +1.778,29 (+2,79%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.379,46
    -20,06 (-0,12%)
     
  • S&P 500

    5.254,35
    +5,86 (+0,11%)
     

Kretschmer: Kriterien für Beherbergungsverbot müssen überprüft werden

BERLIN/DRESDEN (dpa-AFX) - Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer hat in der Debatte um Beherbergungsverbote gefordert, die Kriterien dafür zu überprüfen. "Wir brauchen eine Überprüfung, ob die Zahl 50 auf 100 000 Einwohner richtig ist. Das müssen diejenigen sagen, die in der Kontaktnachverfolgung sind", sagte der CDU-Politiker vor dem Treffen der Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) an diesem Mittwoch der "Bild"-Zeitung (Mittwoch). Das seien die Bürgermeister, die Landräte und die Virologen. "Es braucht am Ende die Gesundheitsminister, die einen substanziellen Vorschlag machen, wenn man an dieser Regelung etwas ändern will, was dann sachgerecht ist."

Kretschmer sagte, es wäre falsch, die ganze Regelung über Bord zu werfen. Das Ziel aller Maßnahmen der Politik müsse sein, einen zweiten "Lockdown" zu verhindern. "Wir sehen gerade in der Tschechischen Republik, dass diese Maßnahme unmittelbar bevorsteht, weil dort die Zahlen weiter explodieren. Deswegen geht es hier darum, die Dinge maßvoll zu organisieren."

Es gehe darum zu erreichen, dass das wirtschaftliche Leben und das gesellschaftliche Leben weiter stattfänden und die Schulen offen blieben. "Das geht aber nur, wenn wir das Infektionsgeschehen kontrollierbar und beherrschbar halten." Kretschmer sagte, dass er der kommunalen Ebene sehr vertraue. "Die Landkreise handeln im eigenen Ermessen. Wir sehen das gerade im Erzgebirge - die Besucherzahlen werden reduziert, die Zahlen für Familienfeiern werden reduziert, wenn die Inzidenz zu hoch ist."

Die meisten Bundesländer hatten beschlossen, dass Bürger aus Orten mit sehr hohen Corona-Infektionszahlen bei Reisen innerhalb von Deutschland nur dann beherbergt werden dürfen, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorlegen können. Greifen soll dies für Reisende aus Gebieten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen. Als sicher gilt, dass am Mittwoch über das Thema gesprochen werden wird.