Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • Nikkei 225

    37.552,16
    +113,55 (+0,30%)
     
  • Dow Jones 30

    38.503,69
    +263,71 (+0,69%)
     
  • Bitcoin EUR

    61.912,20
    -300,53 (-0,48%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.430,71
    +15,95 (+1,13%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.696,64
    +245,33 (+1,59%)
     
  • S&P 500

    5.070,55
    +59,95 (+1,20%)
     

Nach Krebserkrankung Reha-Antrag nicht zu früh stellen

Eine Reha ist nach einer Krebserkrankung sinnvoll. Jedoch sollten Patienten den Antrag nicht zu früh stellen. Er könnte wegen mangelnder Erfolgsaussichten abgelehnt werden. Foto: Frank Rumpenhorst
Eine Reha ist nach einer Krebserkrankung sinnvoll. Jedoch sollten Patienten den Antrag nicht zu früh stellen. Er könnte wegen mangelnder Erfolgsaussichten abgelehnt werden. Foto: Frank Rumpenhorst

Nach einer Krebserkrankung sollten Berufstätige nicht sofort wieder an ihrenArbeitsplatz zurückkehren. Besser ist es, wenn sie sich mit einer Reha auf die Belastungen vorbereiten. Wichtig ist dabei aber, dass der Antrag auf eine solche Maßnahme nicht zu früh erfolgt.

Heidelberg (dpa/tmn) - Nach überstandener Krebserkrankung tut es vielen gut, wieder arbeiten zu gehen. So falle es leichter, die Erkrankung hinter sich zu lassen, erklären die Experten des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ).

Um den Übergang zurück in den Berufsalltag zu erleichtern, können Patienten eine Reha machen. Dafür sollten sie allerdings wieder ausreichend belastbar sein. Die Krankenkassen fordern Krankgeschriebene laut DKFZ mitunter auf, einen Reha-Antrag zu stellen, obwohl sie längst noch nicht wieder fit für den Wiedereinstieg sind. Wird der Antrag auf eine Rehamaßnahme wegen mangelnder Erfolgsaussichten abgelehnt, kann es passieren, dass er direkt in einen Rentenantrag umgewandelt wird. Manche Betroffene rutschen so ungewollt in die Rente. Das DKFZ rät daher, sich unabhängig und umfassend beraten zu lassen, bevor man der Aufforderung der Kasse nachkommt.

WERBUNG

Außerdem sei es hilfreich, sich über Möglichkeiten des Wiedereinstiegs zu informieren. Für manche kommt es zum Beispiel nicht infrage, in den alten Beruf zurückzukehren. Dann kommt eventuell eine Umschulungsmaßnahme infrage.

Möglichkeiten, sich zu informieren, haben Betroffene bei den Kranken- und Rentenkassen, bei Kliniksozialdiensten, Krebsberatungsstellen oder Integrationsfachdiensten. Allgemeine Informationen stellt der Krebsinformationsdienst zur Verfügung.