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Krankschreibung – das sind Ihre Rechte und Pflichten

Woman Having A Cold
(Bild: Getty)

Wenn Arbeitnehmer krank zu Hause bleiben, müssen sie das dem Arbeitgeber melden. Für eine Krankmeldung gelten strenge Regeln. Lesen Sie hier, wann sie spätestens vorliegen muss ist und was es sonst noch zu beachten gibt.

Die aktuelle Grippewelle macht derzeit manchem zu schaffen. Oft geht nichts mehr und dann hilft nur viel Ruhe und Schlaf. Doch egal wie schlimm eine Krankheit ist, Arbeitnehmer müssen sich an Regeln halten. Tun sie das nicht, droht im schlimmsten Fall die Kündigung.

Der Gesetzgeber hat klare Regeln aufgestellt, wann etwa eine Krankmeldung zu erfolgen hat und wann Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen müssen.

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Fristen beachten

„Wer wegen einer Krankheit zuhause bleibt, muss sich direkt am ersten Tag bei Arbeitsbeginn bei seinem Arbeitgeber krankmelden“, so Benjamin Dahl, Rechtsanwalt bei Roland Rechtsschutz. „Spätestens ab dem dritten Krankheitstag schreibt das Gesetz auch eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung vor.“

Um sicher zu gehen, sollten Arbeitnehmer jedoch einen Blick in den Arbeitsvertrag werfen. Denn ist es dort so vereinbart, dürfen Arbeitgeber den „gelben Schein“ auch schon am ersten Krankheitstag verlangen.

Grund und Dauer der Krankheit

Die Gründe für eine Krankmeldung gehen den Arbeitgeber nichts an. Daher ist auf der AU-Bescheinigung auch keine Diagnose vermerkt. Die steht lediglich auf dem Attest für die Krankenkasse.

Über die Dauer der Abwesenheit sollten Angestellte den Boss jedoch informieren. Um ein gutes Verhältnis zu wahren, kann es natürlich manchmal trotzdem sinnvoll sein, auch den Grund zu nennen. Wer etwa eine Erkältung hat, schadet sich sicher nicht, wenn er diese Info weitergibt und mitteilt, wann er voraussichtlich wieder einsatzbereit ist.

Rückwirkende Krankschreibung

Wer am Wochenende krank wird und samstags oder sonntags arbeiten muss, findet auf die Schnelle sicher keinen Arzt, der eine AU-Bescheinigung ausstellt. Reicht es dann, montags zum Arzt zu gehen und die Krankschreibung rückwirkend einzuholen?

„Laut den Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien der Krankenkassen kann ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit erst ab dem Tag bescheinigen, an dem der Arbeitnehmer diesen aufsucht. Ist für den Mediziner jedoch nachvollziehbar, dass der Mitarbeiter in den Tagen zuvor weder arbeiten noch einen Arztbesuch machen konnte, darf er in Ausnahmefällen rückwirkend ein Attest erstellen. Allerdings nur nach gewissenhafter Prüfung und nur bis zu drei Tage“, erklärt Rechtsanwalt Dahm.

Gesundschreiben lassen, geht das?

Manchmal geht es mit der Genesung auch schneller als gedacht. Doch was ist zu tun, wenn die AU-Bescheinigung noch weiter läuft? „Der Irrtum, man dürfe vor Ende der Krankschreibung nicht zurück ins Büro, hält sich hartnäckig“, sagt Benjamin Dahm. „Tatsache ist jedoch: Der Arzt bescheinigt nur die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Diese Angabe ist also nicht verbindlich.“

Mehr noch, ein frühzeitig genesener Mitarbeiter sei sogar verpflichtet, wieder zur Arbeit zu gehen. Gesundschreiben lassen muss er sich dafür nicht – so etwas gibt es im deutschen Recht gar nicht.

Strikte Bettruhe gilt nicht immer

Nicht jede Krankschreibung geht auch mit strikter Bettruhe einher. „Hat der Arzt keine Bettruhe verordnet, darf sich der Arbeitnehmer auch in der Öffentlichkeit bewegen“, stellt Rechtsanwalt Benjamin Dahm klar. „Sinn und Zweck einer Krankschreibung ist es allerdings, so schnell wie möglich wieder gesund an den Arbeitsplatz zurückkehren zu können. Verboten sind deshalb alle Aktivitäten, die den Heilungsprozess verlängern, also zum Beispiel Sport oder ein Barbesuch mit reichlich Bier bei einer schweren Erkältung.“

Letztlich komme es auf die Empfehlung des Arztes an. Rate der, etwa bei starken Rückenschmerzen, zu viel Bewegung, seien auch Aktivitäten wie Schwimmen oder Radfahren erlaubt.

Kündigung während der Krankheit

Auch wenn es erschreckend klingt, auch während der Krankheit eines Mitarbeiters ist der Arbeitgeber berechtigt, zu kündigen. In Ausnahmefällen kann die Krankheit sogar der Grund für die Kündigung sein. Doch keine Angst, ganz so einfach ist das nicht.

„Wenn ein Unternehmen einen Angestellten krankheitsbedingt rauswerfen will, muss es Hinweise darauf geben, dass die Gesundheitsprognose auch künftig schlecht ist und dadurch die betrieblichen und wirtschaftlichen Belange des Arbeitgebers beeinträchtigt werden“, erklärt Roland Rechtsschutz.

Das sei etwa der Fall, wenn Maschinen still stehen oder die Kollegen Überstunden machen müssen, um die Fehlzeiten auszugleichen.

Übrigens: Eine Krankmeldung im Papierformat wird es ab dem kommenden Jahr nicht mehr geben. Ab Anfang 2021 sollen die Bescheinigungen an die Krankenkasse und den Arbeitgeber ausschließlich digital übermittelt werden.

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