Krankschreibung: Das ändert sich beim gelben Schein
Aus für den gelben Schein: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird es in ihrer bisherigen Form künftig nicht mehr geben. Was Arbeitnehmer nun beachten müssen.
Ob Steuererklärung, Anbieterwechsel oder Terminvereinbarungen – vieles wird heutzutage einfach per E-Mail oder übers Internet erledigt. Die Krankschreibung war dagegen bisher immer noch recht umständlich.
Patienten erhielten bislang die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) als Papierexemplar in dreifacher Ausführung: eine für die Krankenkasse, eine für den Arbeitgeber und eine für sich selbst. Die beiden ersteren mussten dann umständlich per Post an die Krankenkasse (sofern keine App genutzt werden konnte) und den Arbeitgeber weitergeleitet werden.
Künftig soll endlich Schluss sein mit der lästigen Zettelwirtschaft. Seit 1. Oktober gibt es die digitale Krankschreibung. Allerdings gelten Übergangsfristen, die Abschaffung soll schrittweise eingeführt werden.
Übergangsregelungen bis Mitte 2022
Seit 1. Oktober fällt die Bescheinigung per Post an die Krankenkasse weg. Arztpraxen übermitteln nun die Krankschreibungen digital an die Krankenkassen. "Damit wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt. Nur wer eine private Krankenversicherung hat, muss sich weiterhin mit Papier herumschlagen", erklärt die Verbraucherzentrale.
Bis Ende 2021 gilt jedoch grundsätzlich noch eine Übergangsfrist, um Medizinern die Möglichkeit zu geben, die technischen Voraussetzungen für die Übermittlung zu schaffen. Die Verbraucherzentrale rät deshalb, beim Arztbesuch nachzufragen, ob die Krankschreibung direkt an die Kasse übermittelt wird oder nicht.
Denn kommt die AU nicht rechtzeitig bei der Kasse an, müssen Versicherte im Zweifel dadurch finanzielle Einbußen hinnehmen, da der Anspruch auf Krankengeld entfallen kann. Ab 1. Januar 2022 sollen dann alle Arztpraxen die eAU direkt an die Krankenkasse übermitteln.
Bescheinigung für den Arbeitgeber
Der Weg zum Briefkasten bleibt arbeitsunfähigen Arbeitnehmern aber erst einmal nicht erspart – zumindest, wenn der Arbeitgeber die Krankmeldung nicht in digitaler Form per E-Mail akzeptiert. Denn die AU für den Boss gibt es weiterhin in Papierform vom Arzt.
Erst ab Juli 2022 soll Arbeitnehmern dann auch die Weiterleitung an den Arbeitgeber erspart bleiben. Die Krankenkassen sollen dann die eAU digital an den Arbeitgeber senden. Ein Papierexemplar bekommen Kassen-Patienten ab dato nur noch für die eigenen Unterlagen.
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