Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 7 Stunden 46 Minuten
  • Nikkei 225

    38.471,20
    -761,60 (-1,94%)
     
  • Dow Jones 30

    37.798,97
    +63,86 (+0,17%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.046,08
    +287,72 (+0,48%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.865,25
    -19,77 (-0,12%)
     
  • S&P 500

    5.051,41
    -10,41 (-0,21%)
     

Krankenkassen mit Milliardendefizit – Beitragszahler bleiben von Erhöhungen verschont

Die gesetzlichen Krankenkassen schreiben im Jahr 2019 einen Milliardenverlust. Die meisten Versicherten müssen sich jedoch noch nicht auf steigende Beiträge einstellen.

Die gesetzlichen Krankenkassen haben in diesem Jahr erstmals seit 2015 wieder Verluste gemacht. Foto: dpa
Die gesetzlichen Krankenkassen haben in diesem Jahr erstmals seit 2015 wieder Verluste gemacht. Foto: dpa

Diese Meldung sorgte über Weihnachten für Verunsicherung: Doris Pfeifer, die Chefin des Verbands der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), sprach in einem Interview mit der Funke-Mediengruppe von einem hohen Verlust, den die Kassen für das vergangene Jahr erwarten.

„Das Defizit für 2019 wird über eine Milliarde Euro betragen“, sagte sie wörtlich. Steigende Ausgaben für den medizinischen Fortschritt sowie teure Gesetze seien nach ihrer Ansicht die Gründe, warum die gesetzlichen Krankenkassen erstmals seit dem Jahr 2015 wieder Verluste schreiben.

WERBUNG

Die überwiegende Mehrzahl der rund 52,9 Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland muss in diesem Jahr dennoch nicht mit steigenden Beiträgen rechnen – vorerst zumindest. Denn von den 104 Krankenkassen im Land, die das Portal „krankenkassen.net“ jedes Jahr auswertet, halten 66 den Zusatzbeitrag im Vergleich zum vergangenen Jahr stabil. Lediglich 13 erhöhen ihn, zwei senken ihn sogar. Die verbleibenden Kassen haben ihre Pläne noch nicht gemeldet. Steigende Beiträge für einen Großteil der Versicherten drohen damit frühestens ab dem Jahr 2021.

Das sah im Jahr 2018 noch anders aus. Da hatte der Gesetzgeber beschlossen, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Gesamtbeitrag hälftig teilen. Das führte laut Gesundheitsministerium zu einer Entlastung von rund 6,9 Milliarden Euro für die Bürger.

Diese einst gängige Regel hatte seit dem Jahr 2005 nicht mehr gegolten. Um die Arbeitgeber zu entlasten, wurde damals beschlossen, dass die Arbeitnehmer einen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent bezahlen müssen.

Kaum Veränderung bei Zusatzbeiträgen erwartet

Das änderte sich noch einmal im Jahr 2015: Seitdem gab es einen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Der musste jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt werden. Darüber hinaus konnten die Kassen abhängig von ihrem erwarteten Finanzbedarf individuell einen Zusatzbeitrag bestimmen.

Ihn musste komplett der Arbeitnehmer schultern. Je nach Kasse lag der Zusatzbeitrag im vergangenen Jahr zwischen 0,2 Prozent bei der BKK Würth und 1,5 Prozent bei der IKK Südwest, der DAK-Gesundheit, der KKH Kaufmännische Krankenkasse und der BKK Stadt Augsburg.

Verändern wird sich für dieses Jahr in der Gesamtbetrachtung nur wenig. Aktuell liegt der Zusatzbeitrag im Schnitt bei 1,0 Prozent, haben die Experten von krankenkassen.net errechnet. Die Überraschungen liegen eher im Detail. So gibt es mit der AOK Sachsen-Anhalt wieder eine Krankenkasse im Land, die völlig auf einen Zusatzbeitrag verzichtet.

Es bleibt dort also beim gesetzlichen Mindestsatz von 14,6 Prozent. Schon in den vergangenen Jahren lag die AOK Sachsen-Anhalt mit einem Zusatzbeitrag von lediglich 0,3 Prozent bei den günstigsten Kassen im Land. Ansonsten kommt nach aktuellem Stand keine andere GKV ohne Zusatzbeitrag aus.

Die Tatsache, dass die AOK Sachsen-Anhalt eine besonders mitgliederstarke Krankenkasse ist, erklärt eine weitere Besonderheit: Obwohl nur zwei Krankenkassen in Deutschland ihren Zusatzbeitrag senken, profitieren davon insgesamt rund 757.000 Mitglieder. Von den Beitragserhöhungen bei insgesamt 13 Kassen sind dagegen lediglich 605.000 Mitglieder betroffen.

Neben der AOK Sachsen-Anhalt senkt auch die Debeka BKK im kommenden Jahr ihren Zusatzbeitrag, hier geht es um 0,1 Prozentpunkte auf 0,7 Prozent nach unten. Bei der Atlas BKK Ahlmann müssen sich die Versicherten allerdings auf besonders hohe Beiträge einstellen: Die Bremer Krankenversicherung, die in neun Bundesländern tätig ist, hebt die Beiträge um 0,5 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent an. Damit steht sie nach aktuellem Stand an der Spitze.

Auf eine spürbare Beitragserhöhung müssen sich auch die Mitglieder der Münchener Salus BKK einstellen. Bei der bundesweit tätigen Kasse steigt der Zusatzbeitrag in diesem Jahr um 0,66 Prozentpunkte auf 1,45 Prozent. Ebenfalls höhere Zahlungen kommen auf die Mitglieder der Actimonda BKK zu. Dort steigt der Zusatzbeitrag von 1,0 auf 1,4 Prozent. Bei der BKK Werra Meißner sowie bei der BKK ZF + Partner geht es von 1,1 Prozent im Jahr 2019 auf 1,5 Prozent im Jahr 2020 nach oben.

Wettbewerb mit Zusatzleistungen

Für die Versicherten bedeuten hohe Beiträge jedoch nicht zwangsläufig, dass sie dringend in eine günstigere Kasse wechseln sollten. Schließlich ist neben dem Wettbewerb um die Höhe des Zusatzbeitrags auch der Konkurrenzkampf um zusätzliche Services entbrannt.

Dazu gehören beispielsweise die Übernahme der Kosten für Heilpraktiker sowie Rabatte, wenn sich ein Mitglied besonders gesund verhält. Hier locken Bonusprogramme und teils auch eine finanzielle Rückerstattung, die direkt aufs Konto fließt. Andernorts werden Vorsorgeuntersuchungen übernommen, die nicht zum Standardrepertoire gehören. Bei der Entscheidung für eine Kasse sollte daher sowohl der Preis als auch die Leistung verglichen werden, raten Experten.

Wer sich dennoch mit dem Gedanken trägt, die Kasse zu wechseln, für den gibt es zwei Möglichkeiten. Mitglieder einer Krankenkasse können mit einer Frist von zwei Kalendermonaten zum Monatsende wechseln. Einzige Voraussetzung ist, dass das Mitglied bis zum Wechsel bei der bisherigen Krankenkasse mindestens 18 Monate versichert war.

Erhöht die bisherige Krankenkasse den Zusatzbeitrag, gilt sogar ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall können Mitglieder auch dann wechseln, wenn sie die Mindestbindungsfrist von anderthalb Jahren noch nicht erreicht haben.

Der hohe Wettbewerb könnte dazu führen, dass es auch im Jahr 2021 für die Mehrzahl der gesetzlich Versicherten nicht zwangsläufig teurer wird. Kassen, die es sich leisten können, werden eine Erhöhung des Zusatzbeitrags wohl vermeiden, erwarten Experten. Geht es den GKVs in Deutschland doch trotz des jetzigen Milliardenverlusts per se finanziell nicht schlecht.

Ende September betrugen die Finanzrücklagen der Kassen 20,6 Milliarden Euro. Sie wiesen damit etwa das Vierfache der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestreserve vor. Noch 2018 hatten die Kassen einen Beitragsüberschuss von zwei Milliarden Euro erzielt.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte deswegen im Herbst die Kassen mit besonders hohen Reserven angewiesen, diese Rücklagen Schritt für Schritt abzusenken. Davon profitiere auch der Beitragszahler. Doris Pfeifer, die Chefin des GKV-Verbands, kritisierte die Verpflichtung dagegen, weil so eine nachhaltige Finanzplanung erschwert werde.

Mehr: Gesundheitsminister Spahn hat die Krankenkassen ab 2020 zu Beitragssenkungen drängen wollen. Doch die Kassen verzichten nun darauf wegen seiner teuren Gesetze.