Werbung
Deutsche Märkte schließen in 3 Stunden 7 Minuten
  • DAX

    18.185,97
    +48,32 (+0,27%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.028,71
    +20,54 (+0,41%)
     
  • Dow Jones 30

    38.503,69
    +263,71 (+0,69%)
     
  • Gold

    2.325,80
    -16,30 (-0,70%)
     
  • EUR/USD

    1,0689
    -0,0015 (-0,14%)
     
  • Bitcoin EUR

    62.405,23
    +606,05 (+0,98%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.438,89
    +14,79 (+1,04%)
     
  • Öl (Brent)

    83,01
    -0,35 (-0,42%)
     
  • MDAX

    26.532,84
    -92,18 (-0,35%)
     
  • TecDAX

    3.317,13
    +30,22 (+0,92%)
     
  • SDAX

    14.264,94
    +5,23 (+0,04%)
     
  • Nikkei 225

    38.460,08
    +907,92 (+2,42%)
     
  • FTSE 100

    8.089,56
    +44,75 (+0,56%)
     
  • CAC 40

    8.145,34
    +39,56 (+0,49%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.696,64
    +245,33 (+1,59%)
     

Krankenkassen: Kosten für Corona-Tests belasten Pflegeversicherung

BERLIN (dpa-AFX) - Die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für die Neuregelung der Corona-Tests sorgen nach Berechnungen der Krankenkassen für immer größere Defizite in der Pflegeversicherung. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Dienstag) unter Berufung auf eine Stellungnahme des Spitzenverbandes der Krankenkassen zur neuen Testverordnung.

Ohne zusätzliche Steuerzuschüsse führe die bis Ende November verlängerte Kostenübernahme für Corona-Tests in Pflegeeinrichtungen zu Mehrausgaben in der Pflegeversicherung von rund einer Milliarde Euro, heißt es in dem Bericht. Dadurch würde sich das für 2022 prognostizierte Defizit von 2,3 auf 3,3 Milliarden Euro erhöhen. Zusätzliche Ausgaben müssten über höhere Darlehen des Bundes abgedeckt werden, um weiter zahlungsfähig zu bleiben. "Die Rückzahlung werden in der Folge die Mitglieder über Beitragssatzerhöhungen tragen müssen", warnen demnach die Kassen.

Die neue Testverordnung sieht unter anderem vor, dass bei Corona-Bürgertests ab Donnerstag eine Eigenbeteiligung von drei Euro fällig wird. Tests zum Schutz von Risikogruppen, wozu auch pflegebedürftige Personen gehören, sind allerdings ausgenommen.

Die Regelung soll Milliardenkosten für den Bund reduzieren, der die Tests bisher komplett finanziert hat. Die Länder können den Drei-Euro-Bürgeranteil übernehmen, wenn sie sich dazu entscheiden.