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Krankenhausgesellschaft will Korrekturen an Corona-Schutzplänen

BERLIN (dpa-AFX) - Der Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, fordert in der Corona-Pandemie Nachbesserungen am geplanten Infektionsschutzgesetz. "Wir begrüßen, dass eine Maskenpflicht in Innenräumen weiter möglich sein soll", sagte Gaß der "Rheinischen Post" (Mittwoch). "Die Ausnahmen für Geimpfte sind aber völlig unpraktikabel und widersprechen deshalb dem Ziel eines guten Infektionsschutzes." Auch die für Kliniken geplanten Regeln seien nicht umsetzbar: Den Krankenhäusern werde mit den neuen Regeln ein so nicht umsetzbarer, zusätzlicher Aufwand aufgebürdet.

"Vorgesehen ist, dass zukünftig alle in den Krankenhäusern Beschäftigte sowie Besucherinnen und Besucher nur mit einem aktuellen Test oder einem höchstens drei Monate alten Impfnachweis (nach dreifacher Impfung) und in beiden Fällen einer FFP2-Maske ein Krankenhaus betreten dürfen", erklärte Gaß.

Der Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz sieht etwa vor, dass die Bundesländer ab Oktober wieder Maskenpflichten verhängen dürfen. Bundesweit soll weiterhin eine Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flieger sowie neu eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Kritik gibt es unter anderem daran, dass Menschen von Maskenpflichten in Restaurants oder bei Kultur- und Sportveranstaltungen befreit sein sollen, wenn ihre Impfung nicht älter als drei Monate ist. Differenzen über die vom Bund vorgesehenen Ausnahmen für frisch Geimpfte gab es am Dienstag auch bei einer Gesundheitsministerkonferenz (GMK) von Bund und Ländern.

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) sprach sich unterdessen gegen eine Maskenpflicht für Schüler im Herbst und Winter aus. "Der BVKJ ist grundsätzlich gegen eine Maskenpflicht in Schulen", sagte Jakob Maske, Bundessprecher des BVKJ, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Mittwoch). Studien zeigten, dass Masken die Infektionen eher zeitlich aufschöben. "Wichtig ist auch, dass es anlasslose Testungen nicht mehr geben sollte, die Sensibilität liegt hier nur bei 40 Prozent", so der Kinderarzt. Es gebe viele falsch negative, aber auch falsch positive Ergebnisse.