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Kosten, Fristen und Bußgelder – das sollten Sie wissen

Was ist zu tun, sollte der Personalausweis verloren gegangen oder abgelaufen sein? Alle wichtigen Infos zu den Kosten, den Fristen und möglichen Bußgeldern erfahren Sie hier.

Sie müssen den Personalausweis beantragen beziehungsweise verlängern? Alle wichtigen Infos zu Kosten, Fristen und Bußgeldern erfahren Sie hier. Foto: dpa
Sie müssen den Personalausweis beantragen beziehungsweise verlängern? Alle wichtigen Infos zu Kosten, Fristen und Bußgeldern erfahren Sie hier. Foto: dpa

Der Personalausweis gilt als das wichtigste Ausweisdokument eines deutschen Staatsbürgers. Doch oftmals realisiert man erst zu spät, dass das Dokument abgelaufen ist und man eigentlich bereits einen neuen Ausweis hätte beantragen müssen. In diesem Fall drohen Bußgelder, die in Ausnahmefällen auch sehr hoch ausfallen können. Eine frühzeitige Beantragung beziehungsweise eine Verlängerung des Ausweisdokumentes kann demnach einige böse Überraschungen verhindern.

Erfahren Sie hier was zu tun ist, sollte der Personalausweis verloren gegangen oder abgelaufen sein, welche Fristen gelten, welche Kosten in einem solchen Fall zu erwarten sind und welche Bußgelder bei Missachtung einer Verlängerung des Personalausweises drohen alle wichtigen Informationen hier im Überblick.

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Personalausweis beantragen oder verlängern – das sollten Sie beachten

Ist der Personalausweis Pflicht in Deutschland?

Wer seinen Personalausweis verloren hat, oder wessen Ausweis abgelaufen ist, sollte sich schnellstmöglich um einen neuen Personalausweis kümmern. Jeder deutsche Bundesbürger ist gesetzlich verpflichtet sich ausweisen zu können. Das Dokument wird normalerweise jedem deutschen Staatsbürger mit dem Erreichen des sechszehnten Lebensjahres ausgestellt – auf Wunsch der Eltern kann dies allerdings auch früher geschehen. Gesetzlich gilt aber, dass man im Alter von sechszehn Jahren einen Personalausweis oder aber einen gültigen Reisepass besitzen muss. Bei Minderjährigen können die Eltern oder die gesetzlichen Vertreter den Personalausweis beantragen.

Grundsätzlich gilt in Deutschland die Ausweispflicht. Das bedeutet, dass Personen über 16 Jahre einen Personalausweis oder einen Reisepass besitzen müssen dies ist im §1 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) klar festgelegt.

Wo beantrage ich den Personalausweis?

Der Personalausweis muss beim Einwohnermeldeamt der Stadt oder Gemeinde beantragt werden, in der die antragstellende Person wohnhaft ist.

Welche Dokumente und Unterlagen brauche ich zum Beantragen des Personalausweises?

Sollte es sich um die Erstausstellung des Personalausweises handeln, muss die betroffene Person dem Sachbearbeiter des heimischen Einwohnermeldeamtes zwingend die Geburtsurkunde – oder falls vorhanden den Reisepass –, sowie ein aktuelles biometrisches Passbild vorlegen. Die Geburtsurkunde muss bei der Erstausstellung vorgelegt werden, um die jeweilige Person eindeutig identifizieren zu können.

Sollte es sich um eine Verlängerung des Personalausweises handeln, reicht im Normalfall das Vorlegen des alten Ausweisdokumentes. Aber aufgepasst: Sollte ihr alter Personalausweis zum Zeitpunkt der Verlängerung bereits abgelaufen sein, kann es dazu kommen, dass der Sachbearbeiter auf ein anderes Identifikationsdokument besteht, da der abgelaufene Ausweis nicht mehr gültig ist. In diesem Fall ist es möglich, dass auch bei einer Verlängerung des Personalausweises die Geburtsurkunde vorgelegt werden muss.

Welche Kosten entstehen durch das Beantragen eines Personalausweises?

Personen ab 24 Jahren bezahlen für einen neuen Personalausweis eine Gebühr von 28,90 Euro. Bürger unter 24 Jahren müssen lediglich 22,80 Euro für den Personalausweis bezahlen. Die Preise gestalten sich übrigens unabhängig davon, ob der Ausweis mit ein- oder ausgeschalteter Online-Ausweisfunktion beantragt wird.

Wie kann ich meinen Personalausweis verlängern?

Der Personalausweis eines jeden deutschen Staatsbürgers ist zeitlich begrenzt – sprich früher oder später muss zwingend ein neuer Personalausweis beantragt, beziehungsweise verlängert werden. Für Personen unter 24 Jahren gilt hier eine Laufzeit des Ausweisdokumentes von fünf Jahren. Personen über 24 Jahren müssen für einen neuen Personalausweis zwar rund sechs Euro mehr bezahlen, allerdings ist in diesem Falle der Personalausweis zehn Jahre gültig.

Wie erkenne ich ob mein Personalausweis abgelaufen ist?

Das Gültigkeitsdatum des Personalausweises steht auf der Vorderseite des Dokumentes unter den persönlichen Angaben zur Person.

Drohen Bußgelder bei einem abgelaufenem Personalausweis?

Ja, bei einem abgelaufenen Personalausweis drohen durchaus Bußgelder. Hier gilt es allerdings zu beachten, dass nicht direkt mit dem Überschreiten des Auslaufdatums Strafen und Bußgelder drohen. Da man sich seinen Personalausweis im Normalfall nicht jeden Tag anschaut, zeigen sich die Behörden hier oftmals kulant. Hier entscheidet allerdings immer die zuständige Behörde. Grundsätzlich gilt allerdings:

  • Das deutsche Pass- und Meldegesetz regelt, dass Personaldokumente vor Ablauf der Gültigkeit erneuert werden müssen. Eine Missachtung einer solchen Verlängerung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

  • Das Ahnden einer solchen Ordnungswidrigkeit kann durch Bußgelder erfolgen.

  • Ist der Personalausweis bereits seit mehreren Monaten abgelaufen, wird in der Regel ein Bußgeld erhoben.

  • Die Höhe des Bußgeldes wird durch die jeweilige ausstellende Kommune festgesetzt.

  • Für einen abgelaufenen Personalausweis können theoretisch Bußgelder von bis zu 3.000 Euro fällig werden. Das regelt § 32 Absatz 1 Personalausweisgesetz (PAuswG). Zu einer solch drastischen Strafe greifen die Behörden allerdings nur in absoluten Ausnahmefällen.

  • Einige Ämter informieren die Einwohner ihrer Stadt oder Gemeinde postalisch selbst über den ablaufenden Personalausweis.

  • Wird die Verlängerung des Personalausweises allerdings über einen bestimmten Zeitraum vergessen oder gar ignoriert, erteilen die zuständigen Behörden häufig zuerst eine Verwarnung.

  • Reagiert der Betroffene allerdings nicht auf diese Verwarnung, kann ein Bußgeldbescheid folgen. Grundsätzlich ist dieser Schritt allerdings auch ohne eine vorherige Verwarnung möglich.

  • Die Bußgelder belaufen sich im Normalfall auf einen Betrag zwischen 10 und 40 Euro.

  • In manchen Kommunen werden wiederum keine Verwarn- oder Bußgelder für abgelaufene Ausweise erhoben – es kommt also immer auf das zuständige Einwohnermeldeamt an.

Welche Bußgelder drohen nun?

Eine pauschale Antwort auf drohende Bußgelder bei einer zu späten Beantragung beziehungsweise Verlängerung des Personalausweises ist aufgrund der oben aufgeführten Punkte nur schwer zu geben. Denn ob ein Bußgeld erhoben wird oder nicht, liegt immer im Ermessen des zuständigen Amtes und des jeweiligen Sachbearbeiters. Es ist daher immer ratsam, seinen Personalausweis schnellstmöglich zu verlängern, sollte das Dokumentendatum abgelaufen sein oder aber bald ablaufen.

Als Empfehlung lässt sich hier ein Zeitraum von rund einem Monat vor Ablauf des Ausweisdokumentes nennen – in diesem Falle umgehen Sie sicher drohende Bußgelder und müssten den neuen Ausweis bereits zum Ablaufdatum des alten Dokuments bereits erhalten haben.

Werde ich benachrichtigt, wenn der neue Personalausweis vorliegt?

Ja, Sie erhalten mit Eingang des neuen Ausweisdokumentes eine Benachrichtigung durch das zuständige Einwohnermeldeamt. Sobald Sie eine solche Nachricht erhalten haben, können Sie Ihren neuen Personalausweis bei der Behörde abholen. Aber Achtung: Vergessen Sie den alten Ausweis nicht. Denn Sie müssen sich zur Ausstellung des neuen Dokumentes ausweisen können. Nach Erhalt des neuen Personalausweises wird Ihr ungültig gemacht.