Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • Nikkei 225

    37.628,48
    -831,60 (-2,16%)
     
  • Dow Jones 30

    38.085,80
    -375,12 (-0,98%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.432,50
    +774,96 (+1,30%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.396,74
    +14,17 (+1,03%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.611,76
    -100,99 (-0,64%)
     
  • S&P 500

    5.048,42
    -23,21 (-0,46%)
     

Kabinett beschließt verlängerte Ausnahme für Insolvenzantrag

BERLIN (dpa-AFX) - Eine Ausnahme im Insolvenzrecht soll in der Corona-Krise verlängert werden. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, soll bis Jahresende ausgesetzt bleiben - falls die Überschuldung eines Unternehmens Folge der Corona-Krise ist.

Die Lockerungen waren im März zunächst bis September eingeführt worden, um eine Pleitewelle in der Pandemie zu verhindern. Dabei war zunächst auch die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags nicht nur wegen Überschuldung, sondern auch wegen Zahlungsunfähigkeit ausgesetzt worden. Diese zweite Ausnahme fällt nun weg: "Denn anders als bei zahlungsunfähigen Unternehmen bestehen bei überschuldeten Unternehmen Chancen, die Insolvenz dauerhaft abzuwenden", erklärte das Justizministerium.

"Die Rückkehr zu einer strikten Anwendung der Überschuldungsregeln wäre zum jetzigen Zeitpunkt kontraproduktiv", sagte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) in Berlin.

Normalerweise muss ein Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrundes gestellt werden. Der Bundestag muss der Verlängerung noch zustimmen.