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KORREKTUR: Mehrere Esprit-Tochtergesellschaften beantragen Schutzschirm

(Überschrift und 1. Satz wurden neu gefasst. Es wird klargestellt, dass Esprit mit dem Antrag vorausschauend eine Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaften vermeiden wollte)

RATINGEN (dpa-AFX) - Der Modekonzern Esprit hat für mehrere unter der Corona-Krise leidende deutsche Tochtergesellschaften ein Schutzschirmverfahren beantragt, um sich vor Forderungen der Gläubiger zu schützen. Damit wolle man aktiv eine drohende Zahlungsunfähigkeit vermeiden, wie das Unternehmen am Montag mitteilte. Dabei habe ein gerichtlich bestellter Sachverwalter die Aufsicht, während die Unternehmensführung weiterhin die Kontrolle behalten soll. Im Rahmen des Verfahrens sollen Verbindlichkeiten und Mietverträge "neu strukturiert" werden.

"Dies ist der richtige Schritt für Esprit, da die Coronavirus-Pandemie dramatische Auswirkungen auf unser Geschäft hat", sagte Esprit-Chef Anders Kristiansen laut Mitteilung. Um die Gehälter der Mitarbeiter sicherzustellen, sollen nach Angaben des Unternehmens teilweise auch staatliche Hilfsgelder zum Einsatz kommen.